Hallo,
a never ending Story!
Ganz kurz: Ich habe am 01.11.2010 angefangen zu arbeiten! Am 24.11. erfahren dass ich schwanger bin und ein Beschäftigungsverbot erhalten! Vertrag war mündlich, von Befristung kein Wort! Im JANUAR ist ihnen eingefallen, dass ich nichts schriftlich habe, und haben mir einen zum 30.04. BEFRISTETEN Vertrag geschickt, den ich nicht unterschrieben habe!!!!!!
Nun wurde diesen Monat mein Lohn einbehalten bis ich mit Klage gedroht habe (schriftlich per Einschreiben), am Tel wurde mir gesagt, dies wäre, weil ich den Vertrag nicht unterschrieben habe (Erpressung nenne ich sowas)! Habe gestern klipp und klar am Tel gesagt, dass er auch nicht von mir unterschrieben wird! Heute kam mein Lohn mit Abrechnung in der steht: Austritt zum 30.04.2011!!! Obwohl keine Rechtsgrundlage!
Jetzt meine Frage: Soll/kann ich jetzt schon handeln oder soll ich warten bis sie mich abmelden und mir den Lohn für Mai nicht Anfang Juni schicken? Obwohl da wirds dann schon komplizierter, da ich im Mai in MuSchu gehe! Oder kann ich jetzt schon was machen, dass es da keine Probleme für mich gibt?
Versäume ich irgendwelche Fristen wenn ich gegen diese Zeile Austritt: 30.04.2011 nicht angehe?
Ich könnte Amok laufen, am Telefon hat die mir noch mit Anwälten gedroht! Nur ich habe meinen Rechtslehrer befragt, und das Bundesministerium für Arbiet und Soziales und die meinen NICHT UNTERSCHREIBEN wegen §14 (4) TEilzeit und Befristungsgesetz! Da steht dass befristete Verträge unbedingt SCHRIFTLICH VOR ARBEITSBEGINN abgeschlossen werden müssen! Bei mir nicht geschehen!
Bitte Rat!
Danke! LG
Mein AG will mich zum 30.04.2011 abmelden! Jetzt schon handeln?
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Beitrag von duchovny - 15.03.11 - 20:57 Uhr
Beitrag von tragemama - 15.03.11 - 21:06 Uhr
Mein Rat: Geh zum Rechtsanwalt.
Beitrag von sabuscha - 15.03.11 - 21:10 Uhr
hallo,
meiner meinung nach hast du ein unbefristetes arbeitsvertrag der mündlich abgeschlossen wurde. also bloss nichts unterschreiben!!! lass dich doch mal vom rechtsanwalt beraten bzw es gibt so eine telefonnumer der kostenlosen rechtsberatung für AN allerdings sagen die nur dein recht nicht wie du es bekommst (Tel. 01805676713)
Beitrag von imzadi - 15.03.11 - 21:13 Uhr
Sehe ich das richtig das du nur 24 Tage dort gearbeitet hast?
Beitrag von duchovny - 15.03.11 - 21:15 Uhr
23 Tage, wenn du es so sehen willst. Ich bin dort noch beschäftigt, nur habe ein Beschäftigungsverbot!
Beitrag von imzadi - 16.03.11 - 02:07 Uhr
An der Stelle des Arbeitgebers hätte ich auch einen Hals auf dich, wenig gearbeitet und Ansprüche stellen bis wer weiß wann.
Aber ich verstehe dich auch, Geld ist Geld und ich würde wohl auch sehen wo erstmal ich bleibe.
Wünsch dir viel Glück und dem Arbeitgeber das er es verkraften kann.
Beitrag von smokefighter - 16.03.11 - 07:43 Uhr
Der Arbeitgeber braucht gar nichts zu verkraften da er durch das Beschäftigungsverbot keine Kosten hat bzw. das Gehalt was er weiterzahlen muss komplett von der Krankenkasse im Rahmen der U2-Umlage erstattet wird. siehe http://www.ikk-suedwest.de/arbeitgeber/verfahren/u2-mutterschutz/
Einzig durch den unbefristeten Arbeitsvertrag steht ihm die Arbeitskraft für die Zeit des BV,Mutterschutz und Elternzeit nicht zur Verfügung und er muss sich um Ersatz bemühen.
Beitrag von king.with.deckchair - 17.03.11 - 18:28 Uhr
Hier geht es aber nicht um "Hals haben" oder nicht, sondern um Recht und Gesetz.
Beitrag von blahblah - 15.03.11 - 21:33 Uhr
unrelevant... Kündigungsschutz greift auch schon am Tag 1!
Du hast völlig Recht nix zu unterschreiben, geh direkt zum Anwalt!
LG und alles Gute
die
Beitrag von hippogreif - 15.03.11 - 21:36 Uhr
Richtig, befristete Verträge bedürfen der Schriftform. "Normale" Arbeitsverträge dagegen nicht, die sind auch mündlich wirksam. Somit hast Du einen wirksamen unbefristeten Arbeitsvertrag und somit auch besonderen Kündigungsschutz als Schwangere.
Daher selbstverständlich den befristeten Vertrag NICHT unterschreiben, da wär man ja schön blöd.
Und selbstverständlich dürfen sie nicht Dein Gehalt einbehalten.
Wende Dich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
Beitrag von kati543 - 15.03.11 - 21:44 Uhr
Du MUSST sofort handeln. Nicht warten.
Beitrag von duchovny - 15.03.11 - 21:48 Uhr
Wie und auf welcher Grundlage? Sie haben mich noch nicht abgemeldet! Sie haben es nur vor! Das steht in den Zeilen Eintritt: 01.11.2011 und Austritt: 30.04.2011! Ich habe noch keine Abmeldung ect!
Ich kann ja schlecht Klage gegen etwas einreichen, was noch nicht geschehen ist, oder?
Wäre lieb wenn du mir rätst!
GLG
Beitrag von susannea - 16.03.11 - 00:18 Uhr
Ich würde sie erst einmal schriftlich darauf hinweisen, dass Ihnen sicherlich ein Fehler unterlaufen ist. Und sie möchten das doch bitte korrigieren, da du sonst zum Anwalt gehen musst.
Außerdem würde ich mich evtl. schon mal mit der KK kurzschließen und sie darauf hinwesien, dass du einen unbefristeten Vertrag hast und nicht vor hast zu kündigen und solange dein AG nicht dergleichen vorweisen kann, sie diese Abmeldung nicht annehmen können!
Beitrag von sassi31 - 16.03.11 - 01:50 Uhr
Ich würde mit dieser Abrechnung zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen. Er wird schon beurteilen können, ob sofort gehandelt werden muss.
Beitrag von rosaundblau - 16.03.11 - 06:30 Uhr
Guten Morgen!
Wird wohl dumm laufen für Deinen AG, eine Befristung ist schriftlich vor Arbeitsantritt zu vereinbaren.
Allerdings kann ich gut verstehen dass er es versucht hat, hätte ja klappen können. Du hast es ja nicht anders gemacht.
Aber hier wieder ein praktisches Beispiel warum AG sich so schwer tun junge Mütter im gebärfähigem Alter einzustellen.
vg rosaundblau
Beitrag von manavgat - 16.03.11 - 09:08 Uhr
Du musst sofort zur nächsten Anwältin und dagegen vorgehen. Reg Dich nicht auf. Das Ding verlieren die.
Alles Gute
Manavgat
Beitrag von miau2 - 16.03.11 - 09:15 Uhr
Hi,
mal abgesehen davon, dass ich den Ärger von Arbeitgebern über Mitarbeiterinnen, die nach 23 Tagen Arbeit in einem neuen Job direkt ins BV wechseln durchaus irgendwo nachvollziehen kann (wie man dann mit dem Ärger umgeht ist eine andere Sache) kann man dir mit gutem Gewissen eigentlich nur raten, zum Anwalt zu gehen.
Und damit solltest du nicht bis zum 30.4. warten, sondern das direkt erledigen.
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von hauke-haien - 16.03.11 - 09:23 Uhr
Wurde denn keine Probezeit vereinbart? Das ist doch heutzutage üblich.
Gibt es Zeugen für den mündlichen Vertag?
Beitrag von susannea - 16.03.11 - 10:00 Uhr
Auch eine Probezeit wäre ja eine Befristung und müsste schriftlich erfolgen.
Zeugen braucht sie nicht, sie hat ja Abrechnungen, die belegen, dass sie dort arbeitet!
Beitrag von demy - 16.03.11 - 10:03 Uhr
Hallo,
"Wurde denn keine Probezeit vereinbart? Das ist doch heutzutage üblich."
Ist völlig irrelevant, da das Kündigungsverbot aus dem Mutterschutzgesetz ab Mitteilung der Schwangerschaft gilt.
"Gibt es Zeugen für den mündlichen Vertag?"
Ist auch völlig irrelevant, da ein Arbeitsverhältnis kongruent zustande gekommen sein kann.
Es reicht schlicht aus nachzuweisen dort gearbeitet zu haben und dafür entlohnt worden zu sein.
Gruß
Demy
Beitrag von hauke-haien - 16.03.11 - 10:07 Uhr
Bei Punkt 1 habe ich erhebliche Zweifel
Beitrag von hauke-haien - 16.03.11 - 10:18 Uhr
Habe mich kurz hier informiert:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Probezeit.html
Tatsächlich gibt es verschiedene Modelle der Probezeit, wovon die vorgeschaltete Probezeit hier anzunehmen wäre, da nichts anderes explizit vereinbart wurde. Bei der gilt der Kündigungsschutz bei Schwangerschaft.
Ich würde sagen:
Das hat sie geschickt eingefädelt und der AG kann nichts machen (außer demnächst nur noch Frauen außerhalb des gebärfähigen Alters einzustellen, was ich irgendwie verstehen kann...)
LG, H.H.
