Hi,
ich bin gerade im 5. Monat schwanger. Ich denke ich werde 1 Jahr Elternzeit beantragen. Das bedeutet doch, dass ich 67 % von meinem jetzigen Nettolohn bekomme? Abzüglich Steuer. Da bleibt ja nicht mehr viel übrig. Wäre es nicht sinnvoller, 2 Jahre zu beantragen und jeden Monat (24 Monate lang) nur die Hälfte zu kassieren um dann weniger Steuern bezahlen zu müssen?
lg Laila 19. SSW
Lieber 1 oder 2 Jahre Elternzeit?
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Beitrag von laila1984 - 15.03.11 - 21:00 Uhr
Beitrag von susannea - 15.03.11 - 21:07 Uhr
Du schmeißt hier Elterngeld und -zeit durcheinander!
Beitrag von laila1984 - 15.03.11 - 21:13 Uhr
Hm...
Also ich dachte, ich kann bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Arbeitgeber muss mir nen Job frei halten.
Allerdings gibt es höchstens 2 Jahre Elterngeld. Entweder 67 % 1 jahr lang, oder davon die Hälfte auf 2 Jahre verteilt.
ist das nicht richtig??
Beitrag von sabuscha - 15.03.11 - 21:25 Uhr
die ersten zwei jahre musst du gleich nach der geburt (ich glaube es waren 2 wochen frist) festlegen, dann muss der ag zustimmen. wenn du dies nicht tust verlierst du den anspruch und der ag kann zustimmen wenn er will.
das 3. jahr kannst du bis zum 8. geburtstag deines kindes beantragen hier muss der ag zustimmen.
elterngeld gibt es 12 monate lang (2 monate muterschaftsgeld wird angerechnet!), aber man kann es auf zwei jahre splitten. d.h. z.b. dir stehen 1.000 € elterngeld und du splittest es, so kriegst du 500 € monatlich. ACHTUNG: KEINE STEUER!
Beitrag von susannea - 16.03.11 - 00:13 Uhr
Doch, aber das eine ist von dem anderne vollkommen unabhängig. Du kannst auch ein Jahr Elternzeit nehemn und das Geld auf zwei Jahre auszahlen lassen.
KLar ist nur, du musst dich für 24 Monate festlegen. Machst du das nciht, verzichtest du auf den Rest der 24 Monate!
Beitrag von sabuscha - 15.03.11 - 21:17 Uhr
hallo,
elternzeit: leiber gleich 2 jahre beantrag. wenn du das 2. nicht gleich beantrags kann dir dein ag diesen später verweigern.
elterngeld: ist steuerfrei allerdings unter progressionsvorbehalt (=der erhöhte steuersatz wird auf das übrige ohne elterngeld/muterschaftsgeld einkommen angeweendet). angenommen es würde sich was bei elterngeld ändern bzw. du bekommst dein 2. kind, dann kann auch das elterngeld im 2. jahr von dieser änderung betrofen sein=kürzung.
würde an deiner stelle 2 jahre elternzeit und 1 jahr elterngeld beantragen.
Beitrag von littlequeen - 15.03.11 - 21:46 Uhr
Kürzungen wie sie jetzt z.B. zum 1.1. waren , sind doch nicht rückwirkend, von daher wirken sie sich auch nicht auf das zweite Jahr aus, jedenfalls nicht mehr als auf das erste Jahr.
Beispiel: ich habe 3/10 mein kind bekommen, also von 5/10 bis 12/10 theoretisch 67% EG bekommen, von 1/11-3/11 dann 65% dies wurde jeweils gesplittet, also 5-12/10 = 33,5% von 1-3/11= 32,5%, von 4/11-11/10 dann wieder 33,5% und danach dann wieder 32,5%.
Das selbe gilt bei allem anderen! Man bekommt definitiv nicht weniger Geld nur weil man auf 2 jahre splitten lässt, da das nicht ausbezahlte geld einfach nur zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt wird und bis dahin verwart wird, nichts anderes!!!!
Was steuerrechtlich besser ist hängt von vielen Faktoren ab und sollte von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein geklärt werden - das Geld hierfür lohnt sich!
littlequeen
Beitrag von sabuscha - 15.03.11 - 22:02 Uhr
ich kann mich schon irren... eine bekannte von mir hat ein brief gekriegt das man ihr elterngeld geändert wird allerdings erst ab dem 2. jahr, sie war fassungslos. und für das 2. kind wurde das elterngeld auch gekürzt.
eins kann ich definitiv sagen: elterngeld/mutterschaftsgeld ist steuerfrei und unterleigt dem prigressionsvorbehalt. was heißt sie wird difinitiv nicht mehr steuern zahlen wie jetzt schon.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 15.03.11 - 21:42 Uhr
Hallo
Du bekommst bei 1 Jahr Elternzeit 10 Monate Eg und 2 Monate Mutterschaftsgeld.
Wenn du das Eg auf 2 Jahre verteilst, bekommst du 20 Monate Eg.
Bianca
Beitrag von pfirsichbluete81 - 16.03.11 - 08:46 Uhr
Du bekommst aber nur 67% deines Nettolohns, wenn dieser unter 1.240 EUR liegt. Seit dem 01.01.2011 gilt die neue Regelung. Liegst du über 1.240 EUR beim Nettoeinkommen, erhältst du nur 65% von diesem als Elterngeld.
http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/
Und ich bin mir nicht 100% sicher, aber die Auszahlung des Elterngelds erfolgt doch in voller Höhe (also 67%, bzw. 65% des Nettoeinkommens), da werden doch nicht noch direkt Steuern von abgezogen?? Nach dem Einkommensteuergesetz ist es doch steuer- und abgabenfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Elterngeld wird doch dann nur bei der Steuererklärung mit angegeben oder habe ich mich da irgendwo verlesen?
Ich würde an deiner Stelle eine Aufstellung machen, von deinen monatlichen Ausgaben bisher und evtl. Zusatzausgaben (Versicherungen die nur quartalsmässig abgebucht werden, GEZ, etc.), dazu überschlagsmässig wieviel Kosten durch dein Baby noch dazu kommen (Windeln, etc.) und das dann gegenrechnen gegen deine monatlichen Einnahmen.
Wenn es auch mit dem halben Elterngeld hinhaut würde ich vielleicht das machen, wenn es aber eher grenzwertig ist, würde ich mir das Elterngeld voll auszahlen lassen (ich gehe finanziell aber schon immer lieber auf Nummer sicher).
Kommt ja auch drauf an wie lange du in Elternzeit gehen willst, ob du nach 1 Jahr wieder arbeiten gehst. Dann würde ich das Elterngeld auch nicht aufteilen, wenn du dann nämlich mehr als 30 Wochenstunden arbeitest hast du keinen Anspruch auf das Elterngeld mehr.
Hoffe das ist nicht zu verwirrend geschrieben und ich habe auch alles richtig verstanden, bzw. richtig nachgelesen.
LG
Beitrag von traumkinder - 16.03.11 - 09:21 Uhr
nee steuern werden nicht abgezogen aber eine recht schicke "bearbeitungsgebühr"
find ich echt unverschämt!!! dann bekommt man schon "nur" 65% und muss dann auch noch diese blöde Gbeühr zahlen...
und was auch toll wäre, wenn man 2 jahre elternzeit beantragt und nach einem jahr wieder teilzeit (15 oder 20 oder 30h) arbeiten gehen möchte, wenn das der AG auch mitmachen würde.... meiner nämlich leider definitiv nicht. und soweit ich weiss kann ich aber auch keinen anderen job annehmen in der zeit, denn mein AG muss zustimmen, richtig??
da fällt mir noch eine frage ein:
2 jahre elternzeit
1 jahr elterngeld
dann wäre es doch rein theoretisch egal wie viel ich in dem 2. jahr arbeite/verdiene oder????
und noch eine frage:
kann der mann das 2. bzw. 3 jahr elternzeit nehmen?
sorry, aber du scheinst dich auszukennen und irgendwie sind mir die fragen grad alle eingefallen
hoffe es ist ok!?
Beitrag von zwillinge2005 - 16.03.11 - 09:27 Uhr
Hallo,
was für eine "Bearbeitungsgebühr" meinst Du?
LG, Andrea
Beitrag von traumkinder - 16.03.11 - 09:44 Uhr
ich hab die nur noch als bearbeitungsgebühr im kopf!!
auf der bescheinigung wie viel elterngeld man bekommt, ist ja die tabelle drauf. wo aufgeschlüsselt ist wie viel brutto, dann die abzüge u.a. dieser kostenfaktor und dann das netto. für jeden einzelnen monat der letzten 12 monate schreiben die das in diese tabelle. dann rechnen die das mal 12 und dann durch 12, um den durchschnittsnettolohn zu bekommen, den wir dann ausgezahlt bekommen.
oh gott, war das verständlich?? 
mir ist das sofort aufgefallen!!
Beitrag von keks2381 - 16.03.11 - 11:37 Uhr
Meinst du eventuell Werbungskosten?
Beitrag von traumkinder - 16.03.11 - 12:42 Uhr
ja.
habe angerufen und gefragt was das ist, da meinten die das ist die bearbeitungsgebühr für das monatl. überweisen des elterngeldes
Beitrag von keks2381 - 16.03.11 - 13:03 Uhr
Nee, die Werbunngskostenpauschale ist nicht die monatliche Bearbeitungsgebühr, da bist du falsch informiert worden
http://www.elterngeld.net/elterngeld-forum/viewtopic.php?p=11693&sid=d72fbbf4aeba0e706ea6ea5536cab188
http://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskosten
Kannst es aber auch gerne nochmal Googeln
LG
Karin
Beitrag von pfirsichbluete81 - 16.03.11 - 10:44 Uhr
klar ist es ok.
Auskennen ist vielleicht ein bißchen übertrieben (auch hinsichtlich der Tatsache das wir unseren Nachwuchs erst ab August "produzieren" wollen), ich habe mich nur hier und auf den Seiten des BMFSFJ zu dem Thema informiert, weil ich mir jetzt auch schon Sorgen mache wie wir das finanziell am besten regeln mit dem Elterngeld, weil ich eigentlich gerne die vollen 3 Jahre in Elternzeit gehen würde.
Ich versuche trotzdem deine Fragen zu beantworten.
Damit ich nicht auch nachher noch Plagiatsvorwürfe bekomme (ist ja großes Thema gewesen in letzter Zeit) meine Informationen zur Elternzeit habe ich hierher
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16318.html
Also wenn ich das richtig gelesen habe darfst du auch während der Elternzeit die Wochenarbeitszeit von 30 Stunden nicht überschreiten und es können auch beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit nehmen und jeder darf dann bis zu 30 Wochenstunden während der Elternzeit arbeiten.
Also ich denke es dürfte kein Problem sein, wenn der Vater 1 Jahr der 3-jährigen Elternzeit nimmt und die Mutter wieder Vollzeit arbeiten geht. Das muss halt nur alles mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden, da ja das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit noch weiter besteht.
Was auch bedeutet das eine Arbeitsaufnahme bei einem fremden Arbeitgeber erst durch deinen noch vorhandenen AG genehmigt werden muss, sonst besteht Vertragsbruch und nach der Elternzeit erwartet dich dann vielleicht die Kündigung.
Alles Gute für dich
Beitrag von traumkinder - 16.03.11 - 10:47 Uhr
lichen dank!!!!!!!
Beitrag von traumkinder - 16.03.11 - 09:13 Uhr
wieso 67% ???
ich dachte seit diesem jahr haben die das auf 65% reduziert
