Guten Morgen
zur Zeit arbeite ich auf 400 Euro, kümmere mich nebenbei um mein Kind und mein Verlobter geht Vollzeit arbeiten. Im Sommer wollen wir heiraten, ich erwarte ein gemeinsames Kind.
Bisher habe ich von meinem 400 Euro Job meine Krankenvesicherung selbst gezahlt, 142 Euro im Monat. Jetzt sieht es so aus, als würde ich meine Stelle bald verlieren, Personalabbau.
Wegen das Einkommen meines Partners werde ich keine weiter Unterstützung bekommen, wie ist das mit der Krankenversicherung bis dahin?
Würde mir denn zumindest irgendwie die KK übernommen? Bis zur Hochzeit?
Danke für eure Hilfe
Kündigung 400 Euro Job, Krankenversicherung
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Beitrag von allesbananexx - 16.03.11 - 08:06 Uhr
Beitrag von redhex - 16.03.11 - 08:33 Uhr
Guten Morgen!
Die Krankenkassengebühr kann übernommen werden, WENN ihr dadurch unter die Grenze rutscht. Also dadurch sozusagen "bedürftig" werdet.
Dann kann man auf Antrag den Teil "zugezahlt" bekommen, mit dem ihr in den Satz rutscht.
Heißt in etwa: seid ihr dann 5 € unter dem Satz, bekommt ihr auch nur 5 € zugesteuert.
Das sind die Infos, die ich bisher erhalten habe.
Ich habe derzeit auch ein Einkommen von exakt 0 € bzw. Kindergeld für zwei Kinder. Mehr nicht. Meine Kinder erhalten Unterhalt von ihrem Vater (meinem Noch-Mann) und mein Freund ist jetzt hier eingezogen und er hat ein niedriges Einkommen. ABER zusammen mit dem "Einkommen" meiner minderjährigen (10 und 7 J.) Kinder haben wir knapp über dem Satz.
Heißt im Klartext, sobald die Scheidung durch ist, zahlen meine Kinder und mein Freund MEINE Krankenversicherung von ihrem Geld.
Wir rutschen nicht unter die Grenze, sind dann immer noch knapp 10-30 € (je nach Verdienst meines Freundes) über dem Satz.
Wenn du Pech hast, wirst du das weiterhin selber zahlen müssen.
Ich bin schon seit August 2010 auf der Suche nach einem Job ab 401 €, leider hat es noch nicht geklappt, weil ich zeitlich nicht flexibel genug bin und Stellen hier ein wenig Mangelware sind (zumindest im Teilzeitbereich) und jetzt suche ich auch nach 400 € Job, damit ich irgendwie an das Geld für die Krankenversicherung komme.
Denn meine Belastung wird leider nicht voll angerechnet. Ich zahle für die Wohnung in der ich lebe leider noch gut Geld ab. Die Wohnung gehört mir und dem Ex zusammen und steht seit vergangenem Jahr zum Verkauf. Nur solange die nicht verkauft ist, muss ich hier drin wohnen bleiben und muss logischerweise auch die Darlehen weiter abtragen. Daher hoffe ich auch auf baldigen Wohnungsverkauf...
Denn für die Wohnung (inkl. Strom, Gas, Vers. usw.) gehen hier schon Kindergeld und Kindesunterhalt komplett drauf
Hoffe ich finde bald Arbeit !
Sorry, Antwort ist länger geworden als geplant, aber mir schwirrt das die ganze Zeit im Kopf rum...
LG redhex
Beitrag von redhex - 16.03.11 - 08:38 Uhr
§ 26 Abs.2 Nr. 2 SGB und § 26 Abs. 3 SGB II
Nach den Paragraphen ist das wohl irgendwie geregelt...
Man muss einen Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung dann wohl stellen.
Am besten mal zur Arbeitsagentur hingehen und genau nachfragen.
LG redhex
Beitrag von manavgat - 16.03.11 - 09:07 Uhr
Warum kann Dein Zukünftiger die Krankenversicherung nicht bezahlen?
Gruß
Manavgat
Beitrag von allesbananexx - 16.03.11 - 09:16 Uhr
Doch könnte er schon, ich war oder besser bin irgendwie etwas verunsichert. Habe gerade noch ein wenig nachgelesen.
Vielleicht hätte sich das ganze schon erledigt und ich habe doch ein Anspruch auf ALG 1 .
Ich habe in den letzen 24 Monaten 15 Monate Teilzeit gearbeitet, hätte ich somit nicht Anspruch auf ALG1 und somit dann auch auf die KV?
Wenn ich diese ALG Rechner benutze, dann möchte er den Durchschnittslohn der letzten 12 Monate.
Ich arbeite seit Oktober halt auf 400 Euro, davor 15 Monate Teilzeit. Welches Einkommen nehme ich dann? Das aus der Teilzeitbeschäftigung?
Beitrag von manavgat - 16.03.11 - 10:40 Uhr
Warum rufst Du nicht die Arbeitsagentur an, machst einen Termin und lässt Dich beraten?
Gruß
Manavgat
