Hallo,
ich bin heute auf diesen Bericht gestoßen:
http://www.bild.de/BILD/regional/hamburg/aktuell/2011/03/16/sex-gangster/20-polizisten-bewachen-diesen-straftaeter.html
Ja ich weiß, es ist Bild Zeitung....
Mich würde allerdings interessieren, ob das alles so rechtens ist. Der Mann ist ja entlassen worden, darf man ihn dann rund um die Uhr bewachen? Scheint ja so zu sein, aber wie wird das gesetzlich begründet?
Es interessiert mich einfach, vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.
Das ganze geschieht ja sicher zum Schutz der Allgemeinheit, aber wenn so ein Aufwand betrieben werden darf/muss, warum darf man ihn denn nicht wieder inhaftieren?
Wenn die Bewachung mit der Rückfallgefahr begründet wird, kann man ihn aufgrund dessen nicht auch wieder ins Gefängnis schicken? Auch wenn er seine Strafe abgesessen hat, es besteht ja offensichtlich eine enorme Rückfallgefahr.
Vielleicht kann ja jemand meine Frage beantworten.
Gruß
Überwachung Sexualstraftäter - Skuril!
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Beitrag von pipu - 16.03.11 - 12:07 Uhr
Beitrag von mel1983 - 16.03.11 - 13:21 Uhr
Hallo,
am Ende des Artikels steht doch, warum er frei gelassen werden musste. Und nein, auf welcher Basis soll man ihn wieder einsperren?
Weil ein Psychologe das sagt?
Dann würden sehr viele Menschen ohne "Tat" sitzen.
Gruß
Beitrag von wasteline - 16.03.11 - 19:19 Uhr
Sie mussten ihn aus der Sicherungsverwahrung (erfolgt nach Absitzen der eigentliche Strafe, wenn der Täter weiterhin als gefährlich eingestuft wird) freilassen, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte so entschieden hat. Verstehen kann das Urteil kaum einer. Und damit dieser Mann nicht weiteres Unheil anrichten kann, "genießt" er eine rund um die Uhr Überwachung, die den Steuerzahler richtig Geld kostet. Aber besser so, als dass er wieder Schaden anrichtet.
Das betrifft zwar einen anderen Fall, ist aber ähnlich gelagert:
http://www.kostenlose-urteile.de/OVG-des-Saarlandes-Polizeiliche-Dauerueberwachung-aus-Sicherungsverwahrung-entlassenen-Sexualstraftaeters-vorlaeufig-zulaessig.news10759.htm
Beitrag von pipu - 16.03.11 - 19:48 Uhr
Danke für deine Antwort!
Warum er frei ist ist mir ja klar.
Er wird ja aber überwacht, weil er eine weitere Straftat begehen KÖNTTE und ich frage mich, ob das so rechtens ist.
So schlimm das ist, aber er hat seine Strafe abgesessen und somit das Recht auf Freiheit ohne Überwachnung, oder?
Nicht dass wir uns falsch verstehen: Ich bin sehr froh über diese Überwachung, egal was es kostet.
Beitrag von wasteline - 16.03.11 - 20:03 Uhr
Er ist verurteilt worden zu einer Gefängnisstrafe mit anschl. Sicherungsverwahrung, eben weil er so gefährlich ist. Diese Sicherungsverwahrung hat der Europ. Gerichtshof aber gekippt, in einem sehr umstrittenen Urteil. Und dann hat das Oberverwaltungsgericht die Begleitung angeordnet, die die Sicherungsverwahrung ersetzt.
Hätte der EG nicht dieses sehr umstrittene Urteil gefällt, dann säße er heute noch.
Beitrag von lisasimpson - 16.03.11 - 20:34 Uhr
nein- er ist sicherlich zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden (evtl. sogar mit Sicherungsverwahrung)- was jedoch als unzulässig bemängelt wurde war eine nachträgliche Sicherungsverwahrung bzw. eine nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung.
beantwortet aber nicht die frage der Te
lisasimpson
Beitrag von wasteline - 16.03.11 - 20:51 Uhr
Stimmt, so ist es richtig.
Beitrag von sarahg0709 - 21.03.11 - 10:55 Uhr
Das Problem ist, dass bei vielen Sexualstraftätern keine nachträgliche Sicherheitsverwahrung möglich ist (dem Europäischen Menschengerichtshof sei Dank
), viele aber extrem rückfallgefährdet sind. Eine Überwachung wäre da eine Möglichkeit, wobei diese viel Geld extra kostet.
Also lehnen wir uns einfach zurück und warten, bis diese Typen sich wieder ein paar Kinder krallen und verurteilen sie dann mit anschließender Sicherheitsverwahrung und hoffen, dass man sie nie wieder rauslässt.
Und dabei immer hoffen, dass es nicht die eigenen Kinder sind, die es trifft.
LG
