Was wo, wann und wie beantragen?

Hallo,

bevor ich ewig im Internet suche, hab ich gedacht ich frag einfach mal hier nach. Immerhin seit ihr hier ne sehr zuverlässige Quelle, weil ihr damit alle zu tun habt.

Bin jetzt in der 28 SSW uund müsste ja mal irgendwann anfangen die ganzen Anträge fürs Mutterschutzgeld und Elterngeld zu stellen.

Bin zum 1.Mai arbeitslos und würde dann noch für 5 Tage bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein. Dann würde mein Mutterschutz anfangen.

Mutterschutzgeld wird doch von der Krankenkasse gezahlt und muss auch dort beantragt werden, oder? Und wann und wie habt ihr das gemacht?

Elterngeld muss von mir dann ja auch beantragt werden. Wann und wo mach ich das?
Mein Mann möchte den ersten Lebensmonat unserer Tochter seinen Anspruch auf Elternzeit in anspruch nehmen.
Dieser muss doch auch einzeln beantragt werden und wird dann auch von seinen Gehalt berechnet?

So ich glaub das war es erstmal mit Fragen?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

LG Steffken

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Hallo!
Beim Mutterschutz kenn ich mich nicht aus, betrifft mich nicht, da ich selbstständig bin.
Elterngeldanträge gibt es hier:
http://www.elterngeld.net/elterngeldantrag.html
Liebe Grüße!

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Hi

Mutterschutzgeld beantragst du bei der Krankenkasse wenn du die Bescheinigung vom FA hast. Diese sollte nicht früher als 7 Wochen sein. Nur einen Tag zu früh und es ist ungültig. Kannst deinen FA ansprechen wenn er dir in der 34 SSW noch keinen schein gegeben hat.

Elterngeld kenne ich mich noch nicht aus :-)

LG Hexe12-17

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Also Mutterschutzgeld: Du bekommst (normalerweise ganz automatisch) von deinem FA frühestens 7 Wochen vor ET einen Zettel über den MuSchu. Diesen reichst du bei der KK ein. Eine Kopie für den AG ist immer ganz nett, muß aber nicht sein.
Elterngeld: Den Antrag gibts im I-net. Ist auch nicht kompliziert. Bei Fragen einfach die zuständige Stelle anrufe, die sind alle sehr nett.
Elternzeit: Muß beim AG spätestens 1 Woche nach Geburt eingereicht werden. Da reicht ein einfaches Briefchen mit 3 netten Zeilen. Bei arbeitslosigkeit sieht das natürlich anders aus.
Kindergeld: Bei der zuständigen Kindergeldstelle. Antrag gibts auch im I-net. Ist auch ganz einfach. (Bei mir ist z.B. das Arbeitsamt meine Anlaufstelle)

Falls dein Mann Vätermonate nehmen will, dann müssen es aber auch 2 sein. Nur 1 Monat das geht nicht. Und es wird dann auch ganz normal 67% des Nettolohns gerechnet. Man kann sich aber aussuchen welche Monate "Mann" dann zu Hause bleibt z.b. den 1. Lebensmonat und den 10. Lebensmonat (Lebensmonat! nicht den normalen Monat).

So ich glaub das wärs dann soweit.


Die Anträge kannst du soweit vorbereiten, wie es halt geht. Deine letzten 12 Lohnabrechnungen kannst du z.B. schon mal rauskramen und kopieren. Abschicken kannst du eh erst, wenn das Baby da ist, da man eine Geburtsurkunde mitschicken muß.


LG mf3

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Ich befürchte ich habe schlechte nachrichten für dich. Ich habe mich bei meiner Krankenkasse erkundigt, da mein Vertrag auch vor dem Mutterschutz enden sollte. Wenn dein Arbeitsvertrag nicht bis in den Mutterschutz rein reicht bekommst du von der Krankenkasse kein Mutterschutzgeld, da du keinen Anspruch darauf hast- das gibt es nämlich nur für Arbeitnehmer. Du bist aber in keinem Arbeitsverhältnis mehr. Das zum einen. Der zweite Hammer kommt noch, laut Aussge meines Beraters bei der IKK musst du dich dann in der Mutterschutzzeit auch noch privat Krankenversichern macht ca. 140 € im Monat es sei denn du bist Familienversichert weil verheiratet. Dann hast du Glück aber Geld bekommst du nicht.
Solltest du meinen Aussagen nicht glauben hilft ein schneller Gang auf deine Krankenkasse. Achso die Zeit der Arbeitslosigkeit wird dir auch nicht auf das Elterngeld angerechnet, wiel diese Bezüge nicht als Einkommen zählen. Da es bei dir nur 5 Tage sind ist es sicher verschmerzbar aber der Vollständigkeite halber erwähn isch es mal hier.

So nun zur Lösung. Sprich schnellstens mit deinem AG ob nicht eine Verlängerung deines Vertrages bis in den Mutterschutz möglich ist, es reicht laut Aussage Krankenkasse 1 Tag aber damit erwirbst du deinen Anspruch auf Mutteschutzgeld. Das wird dann wohl in Höhe des Krankengeldes bezahlt. Ich hatte Glück mein Arbeitgeber verlängert meinen Vertrag entsprechend, damit dürfte dann alles geklärt sein.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

LG jacma mit Bauchprinz inside#verliebt

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Hallo,

bist du dir da ganz sicher? Schau mal was ich gefunden habe:

Während des Mutterschutzes (beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach, bei Mehrlings- oder Frühgeburten zwölf Wochen danach) erhalten berufstätige Frauen, die selbst Mitglied der IKK Brandenburg und Berlin sind, ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Kalendertag. Der Arbeitgeber stockt diese Bezüge bis zur Höhe des Nettolohns auf. Arbeitslose Frauen erhalten von der IKK Brandenburg und Berlin ein Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Frauen, die bei der IKK Brandenburg und Berlin pflichtversichert sind, sind während des Mutterschutzes und der gesamten Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) beitragsfrei in der IKK Brandenburg und Berlin versichert.

Sollte das von KK zu KK so unterschiedlich sein?

LG Steffken

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So, hab jetzt sogar mit einen von der Bande telefoniert. Also solange man ALG I bekommt, bekommt man auch das Mutterschaftgeld ( in Höhe des Arbeitslosengeldes). Du bekommst nur nichts, wenn du ALG 2 bekommst.

LG Steffken

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