Hallo zusammen,
ich habe heute Post vom Amtsgericht bekommen. Für das Scheidungsverfahren muss ich nun alle Angaben zu Rentenversicherungen in ein Formular eintragen und ans Gericht zurückschicken.
Hierzu habe ich eine Frage. Vielleicht kennt sich ja jemand von euch damit aus; ansonsten muss ich morgen nochmal beimGericht selbst nachfragen.
Ich muss dort ankreuzen, ob eine betriebliche Altersvorsorge zugesagt wurde. Und ich weiß nicht, ob ich ja oder nein ankreuzen soll. Ich werde irgendwann eine betriebliche Rente erhalten. Allerdings erwerbe ich den "realen" Anspruch hierzu erst, wenn ich mein 30. Lebensjahr vollendet habe. Und das ist noch nicht der Fall. HEUTE besteht also in meinen Augen kein Anspruch auf Betriebsrente, oder? Muss ich das nun angeben, oder nicht?
Ich hoffe, jemand von euch kann mir hierbei helfen.
LG
mini-sumsum
Versorgungs bei Scheidung - Angaben zur Rentenversicherung
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Beitrag von mini-sumsum - 16.03.11 - 19:25 Uhr
Beitrag von mini-sumsum - 16.03.11 - 19:26 Uhr
PS:
Ich bekomme einmal jährlich von meinem AG ein Informationsschreiben mit der jeweiligen Höhe der Betriebsrente (ähnlich wie bei dem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung. Keine Ahnung, ob das von Belang ist.
Beitrag von moesha1409 - 16.03.11 - 20:38 Uhr
Hallo mini-sumsum,
gebe es bitte an.
Das Gericht wird sich mit dem Versorgungsträger in Verbindung setzen und dann schriftlich genaue Angaben, u. a. das du noch keinen Anspruch darauf hast, mitteilen.
LG
Moesha1409
