Ich hab mal eine Frage.
Meine SChwägerin hat ihren befristeten Arbeitsvertrag gekündigt. und zwar vorgestern zum 15.04.2011. Ihre Chefin sagt aber dass es erst zum 30.04.11 geht da es ein Tarifvertrag ist. Aber in ihrem Arbeitsvertrag steht folgendes geschrieben:
"Nach Ablauf der Probezeit ist für beide Seiten eine Kündigung vor Ablauf der Befristung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen zulässig.
Die Tarifverträge für Arbeitnehmer/-innen im Einzelhandel des Bundeslandes, in dem der Beschäftigungsort des/der Arbeitsnehmers/in liegt, finden auf das Arbeitsverhältnis keine Anwendung"
Also wir verstehen es so, dass es sich hiermit NICHT um einen Tarifvertrag handelt.
Wie seht ihr das?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
LG Sabrina
wie versteht ihr diesen Paragraphen?
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Beitrag von sabrina220680 - 16.03.11 - 20:16 Uhr
Beitrag von kati543 - 16.03.11 - 20:44 Uhr
Ist kein Tarifvertrag.
Beitrag von bezzi - 16.03.11 - 20:50 Uhr
Hier die gesetzliche Regelung:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Demnach müsste die Kündigung zum 15.04.11 rechtens sein.
Beitrag von sabrina220680 - 16.03.11 - 21:06 Uhr
vielen Dank für Eure Antworten, so dachten wir das nämlich auch.
Ihr habt uns weitergeholfen.
Beitrag von parzifal - 17.03.11 - 09:28 Uhr
Wenn im Arbeitsvertrag die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart ist muss sich der AG auch daran halten.
Sollte es widersprüchliche Regelungen geben könnt ihr die für Euch bessere aussuchen. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob ein Tarifvertrag Anwendung findet.
Die Kündigung zum 15.04. ist daher zulässig.
