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Beitrag von vivi8 - 16.03.11 - 20:42 Uhr

Hallo

Mein Mann arbeitet nun seit 6 Jahren als Fliesenleger, 2 davon hat er die Ausbildung dazu angefangen !! Er hat die Ausbildung als Fliesenleger aufgehört, weil sein Chef pleite gegangen ist .. er hat dann abr trotzdem nach 3 Monatiger Arbeitslosigkeit einen Job als Fliesenleger bei einer anderen Firma bekommen !
Nun möchte er dort kündigen, weil sein Chef ihn nicht bezahlt.
Wir haben einen 10 wochen alten sohn zusammen..und haben nie wirklich geld, weil ich in elternzeit bin und sein chef halt nie bezahlt !!!
Nun, da er 6 Jahre als Fliesenleger gearbeitet hat, hat er dann nicht automatisch die Lizenz als Fliesenleger ???

Ich danke euch schon mal für die Antworten !!!

Beitrag von ungeheuerlich - 16.03.11 - 21:00 Uhr

Hallo,

er hat Berufserfahrung in diesem Bereich, allerdings keine abgeschlossene Ausbildung und somit auch keine "Lizenz".

Darüber hinaus wird er 3 Monate vom Arbeitsamt gesperrt werden wenn er selbst kündigt. Soll heißen es gibt 3 Monate kein Geld vom AA.

LG

Kerstin

Beitrag von duchovny - 16.03.11 - 21:00 Uhr

Zu der Lizenz kann ich nichts sagen. Meinst du den Gesellenbrief???
Ich kenne es so, dass du nach einiger Zeit der Berufserfahrung, den Gesellenbrief ohne Ausbildung machen kannst, aber nicht dass du den automatisch bekommst bzw. hast!
Ich würde bei eurer Handwerkskammer nachfragen!

Außerdem würde ich vor einer Kündigung mit der Arbeitsagentur reden evtl. treten die in Vorleistung mit ALG II. Außerdem würde ICH an eurer Stelle nicht kündigen, sondern meinen AG wegen dem ausstehenden Lohnverklagen!
Was heißt denn "nie zahlt"?
Wieviele Monatsgehälter sind denn offen? Oder ist er permanent zu spät!

GLG Susanne

Beitrag von hedda.gabler - 16.03.11 - 21:00 Uhr

Hallo.

Nein, hat er nicht.
Ich habe auch jahrelang als Assistentin der Geschäftsführung gearbeitet (und tue es wieder), aber bin trotzdem keine anerkannte Bürokauffrau oder ähnliches. Ich könnte mich allerdings als Externe zur Prüfung als Bürokauffrau bei der IHK anmelden. Dafür muss ich nur die anderthalbfache Zeit Berufserfahrung nachweisen (also 3 Jahre normale Lehrzeit x 1,5 = 4,5 Jahre Berufserfahrung).

Bei der IHK Oldenburg habe ich folgende Infos gefunden:
http://www.ihk-oldenburg.de/aus-_und_weiterbildung/ausbildung/ausbildungspruefungen/anmeldung_termine_und_regeln/externenpruefung.php
http://www.ihk-oldenburg.de/aus-_und_weiterbildung/ausbildung/ausbildungspruefungen/anmeldung_termine_und_regeln/termine/termine_abschlusspruefungen.php

Gruß von der Hedda.

Beitrag von martiena - 16.03.11 - 21:01 Uhr

soweit ich weiß, leider nein. aber wenn er sich woanders damit bewirbt...dann sieht auch das gut aus. im handwerklichen bereich wird ehr mal ein auge zugedrückt was ausbildung angeht. leistung is hier wichtiger

Beitrag von bruchetta - 17.03.11 - 09:01 Uhr

Das stimmt so nicht!

Ohne abgeschlossene Ausbildung wird er sein Leben lang Hiwi-Jobs machen müssen und jeder potentielle AG wird nach seiner Ausbildung fragen, auch wenn er bereits 45 ist.

Beitrag von marion2 - 17.03.11 - 11:23 Uhr

Wo wird im handwerklichen Bereich ein Auge zugedrückt, was die Ausbildung angeht? Das wäre mir absolut neu!

Beitrag von duchovny - 16.03.11 - 21:02 Uhr

Selstkündigung ohne das er was neues hat, kann ihm eine Sperre vom Arbeitslosengeld von 3 Monaten einbringen! Dann seit ihr erst recht gebeutelt!

Deshalb UNBEDINGT bei der Arbeitsagentur vorsprechen, bevor ihr was macht!

GLG

Beitrag von zwillinge2005 - 16.03.11 - 22:21 Uhr

Hallo,

"Er hat die Ausbildung als Fliesenleger aufgehört, weil sein Chef pleite gegangen ist .. er hat dann abr trotzdem nach 3 Monatiger Arbeitslosigkeit einen Job als Fliesenleger bei einer anderen Firma bekommen!"

Bereits da hätte er Kontakt zur IHK aufnehmen können. Im Falle einer "Pleite" des Ausbildungsbetriebes bietet diese entsprechende Unterstützung, damit der Azubi seine Ausbildung in einem anderen Betrieb beenden kann - vor allem im letzten Ausbildungsjahr - stimmt die Geschichte so wirklich?

LG, Andrea

Beitrag von myimmortal1977 - 17.03.11 - 00:50 Uhr

Hallo,

nein, hat er in dem Sinne nicht. Dein Mann gilt trotz seiner Berufserfahrung als Hilfskraft. Nicht als Fachkraft.

Den Unterschied merkt man meinstens in der Bezahlung. Eine gelernte Fachkraft ist besser bezahlt, als der Hilfsarbeiter.

Dein Mann sollte sich dringend um einen Betrieb bemühen, wo ihm seine Lehrjahre angerechnet werden und er die Ausbildung abschließen könnte.

LG Janette

Beitrag von weltenbuergerin2 - 17.03.11 - 02:01 Uhr

In den 6 Jahren habt ihr euch nie überlegt, dass dein Mann als "Ungelernter" arbeitet?
Jetzt ist die Kacke am Dampfen, jetzt fällt euch ein, dass ein Gesellenbrief hilfreich wäre?

Beitrag von ayshe - 17.03.11 - 07:50 Uhr

Hedda hatte es hier schon gepostet.

Man kann durchaus auch einfach die Prüfung ablegen.

Ich kenne auch zwei Leute, die aufgrund ihrer praktischen Erfahrung ihre Fähigkeiten nachweisen konnten und nur die Prüfung ablegten.

Dein Mann sollte sich mal bei der Handwerkskammer melden, genau nachfragen, welche Tätigkeiten er listen soll, wie viele Jahre er jeweils nachweisen muß und das muß ihm dann der Chef abzeichnen.
Über die Theorie muß er sich evtl. bei der Berufsschule direkt erkundigen.

Dann bekommt er Infos über den theoretischen Inhalt, kann sich das zuhause ansehen und sich zur Prüfung anmelden.
Im Grunde wird er das Links machen im Gegensatz zu den "kleinen", die erst frisch und anhnungslos mit der Lehre angefangen haben.

Und so kommt er an den Gesellenbrief.

Wenn er die Unterschriften vom Chef hat, würde ich vor das Arbeitsgericht gehen und den Lohn einklagen.

Beitrag von parzifal - 17.03.11 - 09:21 Uhr

Zahlt er nicht oder nur zu spät?

Wie hoch sind die Außenstände (in Monatslöhnen)?

Ab einem gewissen Außenstand sollte Dein Mann seinem Chef ein Schreiben NACHWEISBAR!! übergeben, dass wenn die Begleichung der Rückstände nicht bis zum xx.xx.xxxx erfolge er ab dem nächsten Arbeitstag seine Arbeitskraft zurückhalte. Und dies dann auch durchziehen.

Dadurch kommt der AG in Annahmeverzug und man behält den Anspruch auf Lohn.

Ob der AG letztlich solvent genug ist zu zahlen ist eine andere Frage.

Beitrag von marion2 - 17.03.11 - 11:22 Uhr

Hallo,

"automatisch" hat gar nichts.

Wendet euch an die Handwerkskammer (Die IHK ist nicht zuständig.)

und an die Agentur für Arbeit.

Lasst euch von beraten!

Gruß Marion

Beitrag von manavgat - 17.03.11 - 12:36 Uhr

Ich würde bei der Handwerkskammer einen Beratungstermin holen und dann checken, was zu tun ist, was angerechnet wird und wie er zum anerkannten Abschluss kommt. Da gibt es verschiedene Wege.

Gruß

Manavgat