wer kennt sich damit aus wenn das Jugendamt den Unterhalt nun einklagen will, da der Erzeuger sich nicht bemüht und nicht dort antanzt zu Terminen und co???
Ich musste vor 1,5Jahren als wir Kinderzuschlag beantragt haben eine Beistandschaft für meinen Großen beim Jugendamt machen
da der Erzeuger keinen Unterhalt zahlt...
nun kam heute ein Brief vom Jugendamt das sie ihn einklagen wollen und Pfänden wollen...
ich muss das unterschreiben und zurück schicken denn sonst würde auch der Unterhaltanspruch von vorher wegfallen also er muss es nicht mehr zurück zahlen !?
aber es können immer bis zu 100,- Gerichtskosten,Pfändungskosten usw dafür anfallen die ich selber für meinen Großen und mich zahlen muss...
auch wenn ich selbst kein Einkommen z.Z habe????
dort steht auch , dass ich Prozesskostenhilfe beantragen soll ??
Wenn ich diese beantrage muss man dann auch noch 100,- euro usw zahlen?
danke und lg
Unterhalt einklagen...
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Beitrag von janinaxxx - 17.03.11 - 08:17 Uhr
Beitrag von silbermond65 - 17.03.11 - 08:52 Uhr
Wenn du kein bzw. zu wenig Einkommen hast ,kannst du Prozesskosten beantragen und zahlst dann nichts.
