Hallöchen
Ich habe eine Tochter, die 15 Jahre alt ist. Ich zahle Unterhalt, der nach meinem Einkommen von 1999 errechnet wurde. Wenn eine gesetzliche Anpassung oder das Alter sich geändert hatte, bekam ich vom Jugendamt Bescheid. Ich wurde nie wieder aufgefordert, meine Lohnzettel vorzuzeigen.
Verdiene natürlich nun wesentlich mehr, als damals
Es besteht ein Titel über 115% nach dem damaligen Einkommen. Zahle im Moment aber 36 Eurp weniger. DEn wie gesagt, ich wurde nie aufgefordert, mein Gehalt offenzulegen.
Nun kam gestern ein Brief vom Ja, das die Beistandschaft aufgehoben wurde und das GEld direkt an die Mutter gezahlt werden soll.
Heisst das, das auch der Titel aufgehoben wurde?
Danke
Beistandschaft aufgehoben
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von Vater1996 - 17.03.11 - 08:28 Uhr
Beitrag von hauke-haien - 17.03.11 - 13:00 Uhr
Nein, das heißt nur, dass das Jugendamt sich nicht mehr vermittelnd darum kümmert.
Solange du weiter den titulierten Unterhalt bezahlst (jetzt direkt an die Mutter), läuft alles so weiter.
Sollte die Mutter oder in 3 Jahren das Kind eine Anpassung verlangen, wirst du die Einkommensnachweise erbringen müssen.
Aber solange keiner fragt, musst du auch nichts unternehmen 
LG, H.H.
Beitrag von mylittleangel - 17.03.11 - 21:04 Uhr
nein du musst nichts freiwillig machen, nur wenn du das möchtest...
aber irgendwie teilen nie väter mit, wenn sie mehr bezahlen, nur immer gleich- sobald weniger einkommen ist...
aber der titel besteht weiterhin
grüße
Beitrag von elsa345 - 19.03.11 - 20:38 Uhr
Witzig ne, genau wie Mütter nie mitteilen, daß der Vater mal weniger zahlen kann, weil das Kind nicht soviel gekostet hat, da es z.B. 4Wochen beim Vater verbracht hat.
Also schön mit Verallgemeinerungen zurückhalten.
Beitrag von mylittleangel - 19.03.11 - 23:05 Uhr
doch das können mütter, müssen dafür aber die genehmigung des jugendamtes haben.. meine man hat richtig ärger bekommen als sie meinem dad angeboten hat weniger zu zahlen, da er alo wurde..
und meistens ist der unterhalt bis stufe 3 gedeckt mit strom,heiz, wasser, verpflegungs-windelkosten, dazu kommt die unterbringung u kleidung oder mal hohe ausgaben wie kindersitz etc.. i bekomme 241 unterhalt- 320 kostet alleine die unterbringung etc..
Beitrag von elsa345 - 20.03.11 - 21:05 Uhr
Was für ein Blödsinn, niemals gibt es Ärger mit dem JA wenn Deine Mutter Deinem Vater eine Minderung anbietet. Das JA kontrolliert ja wohl nicht den monatlichen Überweisungsbetrag oder? Schwachsinn...
Beitrag von mylittleangel - 20.03.11 - 22:26 Uhr
glaub es oder nicht.. hab den bescheid ja selber gelesen., da unterhalt fürs kind ist, kann die mutter diesbezgl nicht entscheiden. ihr problem war es, dass dem jugendamt mitzuteilen, da meine mam sehr korrekt ist
du kannst gerne beim jugendamt direkt nachfragen. auch mir wurde das gesagt und ich kenne das auch, durch eine entsprechende ausbildung. aber wenn du das nicht glaubst, frage gerne mal nach im amt ob eine mutter ohne weitere abstimmung und mitteilung beim jugendamt beim festgelegten unterhalt (auch seitens des jugendamtes) aus kulanz runter gehen kann und darf..
bis dahin.. liebe grüße
Beitrag von floeckchen-2011 - 21.03.11 - 13:13 Uhr
wenn es dumm läuft, darfst Du aber "alles" fein nachzahlen.....
also einen Teil...
(Wäre wenn ich böse wäre, meinem Exmann so ergangen..)
Beitrag von zwiebelchen1977 - 21.03.11 - 15:31 Uhr
Hallo
Nein, das stimmt nicht. Man muss erst ab Antragsstellung nachzahlen. Wenn die Mutter sich nicht kümmert, selber Schuld. Denn sie kann es alle 2 Jahre machen. Und so wie er hier schreibt, hat sie es noch nie getan.
Bianca
