Hallo!
Ich äregr mich gerade mit meinem ehemaligem Arbeitgeber rum. Ich habe gekündigt und möchte jetzt den mir zustehenden Urlaubsanspruch aus dem Mutterschutz ausbezahlt bekommen. Jetzt bin ich aber verunsichert, wieviel Urlaubsanspruch ich aber tatsächlich habe. Ich habe 25 Tage Urlaub im Jahr. In Elternzeit bin ich am 01.12.2009 gegangen. Geburt war am 04.01.2010.
Bitte helft mir! Ich habe echt keinen Plan und muss gleich meinen Ex-Chef anrufen.
Danke!
genuine
Hilfe- Stess mit ehemaligem Chef
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Beitrag von genuine - 17.03.11 - 09:52 Uhr
Beitrag von gg82abt - 17.03.11 - 09:55 Uhr
Hi,
du meinst wohl Mutterschutz beginn 1.12.2009.
Wann endete dein Mutterschutz und wann hat deine Elternzeit begonnen?
Bis ende des Mutterschutzes hast Urlaubsanspruch für den vollen Monat.
Das heist wenn Mutterschutz mitte eines Monats endet bekommst trotzdem Urlaub für den kompletten angerechnet.
Beitrag von genuine - 17.03.11 - 10:01 Uhr
Upps, genau Mutterschutz begann am 01.12.09... Mutterschutz ging dann bis zum 03.03.2010, Elternzeit begann 04.03.2010 und endete dann mit der Kündigung. Habe zum 15.02.11 gekündigt und 4 Wochen Kündigungsfrist gehabt, also 15.03.11
Beitrag von gg82abt - 17.03.11 - 10:09 Uhr
Dann steht dir in jedemfall für den kompletten Monat Januar und Februar der Urlaub anteilig zu. Aber für März glaub ich nicht weil du ja in Elternzeit warst.
Warum hast du eigentlich gekündigt?
Ich habe meine Elternzeit auf 3 Jahre genommen und werde aber zu meinem AG nimmer zurück kehren bis dahin geniese ich die Vorteile des ruhenden Arbeitsverhältnisses
Beitrag von genuine - 17.03.11 - 10:23 Uhr
Ich wollte gerne wieder arbeiten, habe ich auchvon Anfang an mitgeteilt... Sogar im Elternzeitantrag habe ich angegeben, dass ich gerne stundenweise im 2. Jahr der Elternzeit, wieder stundenweise arbeiten möchte. Tja, er hat dann im Dezember auf meine Nachfrage gemeint, er hätte sich auf 2 Jahre Elternzeit eingestellt und ich möchte doch auch so lange zu Hause bleiben. Da habe ich mich mal umgehört und in meinem Job eine Möglichkeit gefunden zu arbeiten. Da ich aber während der Eltenzeit, nicht außerhalb des Betriebs, in meinem Beruf arbeiten darf (steht im Arbeitsvertrag), musste ich kündigen. War alles anders geplant und für meinen Ex-Chef bin ich jetzt ein gaaaanz böser Mensch... Traurig, nach so langer Zeit...
Beitrag von myimmortal1977 - 17.03.11 - 10:49 Uhr
Solche Klauseln, wie von Dir benannt, sind in Arbeitsverträgen nicht zulässig. Du darfst während der EZ in Deinem Beruf für ein anderes Unternehmen tätig werden. Nur dann nicht, wenn es sich um ein Konkurrenzunternehmen handeln würde.
Sprich, bist Du Bürokauffrau und warst z. B. in Deinem alten Betrieb als Vertriebsmitarbeiterin tätig und hast z. B. Zeitschriftenabos verkauft, hätte der alte AG Probleme, wenn Du jetzt z. B. ein Jobangebot im Vertrieb für Südfrüchte hättest.
Das Kerngeschäft des anderen Unternehmens ist ein anderes und würde somit nicht unter den Begriff "Konkurrenz" fallen.
Bei einigen Berufsgruppen wird es sicherlich schwierig, z. B. Physiotherapeuten, Friseurinnen....
Aber so generell darf man das anhand von Berufsgruppen nicht in Verträgen einfach ausschließen.
LG Janette
Beitrag von genuine - 17.03.11 - 12:09 Uhr
In meinem Fall, ist es tatsächlich so, dass diese Klausel rechtens ist, da ich in direkter Konkurrenz stehen würde und ich nur in meinem erlernten Beruf arbeiten kann...
Beitrag von susannea - 17.03.11 - 14:16 Uhr
Da sie ja erst ab 4.3. in Elternzeit war hat sie auch für März Urlaubsanspruch!
Beitrag von susannea - 17.03.11 - 14:16 Uhr
Für 2009 stehen dir 25 Tage zu und für 2010 3/12 des Jahresurlaubes, also 6 Tage. Insgesamt also 31 Tage für 2009 und 2010 zusammen.
