Stationäre Aufnahme- Kinderkrankengeld oder Verdienstausfall?

Hallo,

unser Zwerg muss demnächst ins Krankenhaus. Habe jetzt irgendwo gelesen, dass man dafür, dass einem - wenn man mit im KH bleibt - statt Kinderkrankengeld Verdienstausfall von der KK bekommt.

Hat jemand Erfahrung damit?

Gruß
Michaela

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Hallo Michaela,

wir waren mit unserer Kleinen kürzlich auch im Krankenhaus. Manchmal gibt es im Tarifvertrag Regelungen, dass man die Tage als Krankheit bezahlt bekommt, meist aber nur unter der Voraussetzung, dass die Krankenkassen nichts zahlen.

Ich musste bei meinem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub wegen Krankheit des Kindes nehmen und dann eine Bescheinigung über den Verdienstausfall sowie über die Notwendigkeit, dass ich bei der Kleinen im Krankenhaus bleiben musste, bei der Krankenkasse einreichen. Ich bekomme dann ein "Krankengeld" gezahlt (habe ich noch nicht erhalten).

Wenn du wegen größerer Kinder o.ä. zu Hause bleiben musst, kriegt du u.U. Kosten (für dich) als Haushaltshilfe erstattet.

Genaueres würde ich bei der Krankenkasse deines Kindes und ggf. beim Arbeitgeber nachfragen.

Viele Grüße
Anna

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#winke ja - ich habe schon mehrfach erfahrung damit. Leider :-(

Du wirst mit Deiner Tochter stationär aufgenommen? Bleibst Du mit im KH? Wenn ja - gilt das in Deiner Firma genauso, als ob Du Dich krank meldetst. Dh. Du bekommst ganz normal Dein Gehalt von Deiner Firma. Nix mit Krankenkasse!

War selbst gerade mit meinem Sohn im KH hatte Arm gebrochen und musste operiert werden. Ich wurde stationär mit aufgenommen, hab eine Bescheinigung für den Arbeitgeber bekommen, als wir entlassen wurden. Die Bescheinigung hab ich in der Firma abgegeben und galt somit selbst als krank. Das wars. wenn Du danach noch mit dem Kind zu Hause bleibst, dann brauchst Du für die Tage danach den Kinderkrankenschein und dafür bekommst Du dann das Geld von der Krankenkasse 80%.

LG & Alles Gute

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Ehrlich weiß ich das gar nicht genau. Ich bekomme immer aus dem KH, wenn der Aufenthalt der Begleitperson vorgeschrieben ist, einen Zettel, wo drauf steht, dass mein Sohn von... bis... im Krankenhaus stationär behandelt wurde und dass eine Begleitperson notwenig war.

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Und genau das reicht. Diesen Zettel gibst Du in der Firma ab. Ich habe selbst bei der Kasse (DAK) nachgefragt und die haben mir gesagt, dass es so ist als ob Du selbst krank bist. Hab auch mein Gehalt für die Tage ganz normal bekommen.

LG
Ivonne

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Hallo,

ich habe mit meiner KK gesprochen. Für die Begleitperson bei Kindern bis 9 Jahren zahlen Sie pro Übernachtung 45 € und es wird netto Verdienstausfall gezahlt.

LG