Geld einklagen ? wer kennt sich aus ?

hallo zusammen,

kurz zu meiner geschichte.
ich bin geschieden von meinem exmann ( logisch ).
wir hatten ein haus zusammen das wir verkauft haben. die verkaufssumme hat nicht ganz gereicht um die schulden zu decken, ich zahle jetzt monatlich schonmal einen betrag ab.
mein exmann hat schulden bei mir für dinge, die ich bezahlt habe und er sich um nichts gekümmert hat .... öl fürs haus usw.
naja mein anwalt hat noch mit den ganzen anderen geschichten eine summe berechnet von fast 10.000 euro die ich von meinem exmann zu bekommen hätte.
ich weiss aber das er die ev schon abgegeben hat. seine schulden kenne ich alledings nicht da er sich nach userer trennung selbständig gemacht hat und er deswegen wohl probleme hat.
mein anwalt ist aber jetzt am überlegen ob wir das geld einklagen da die ansprüche sonst bald verjähren.
ich hab aber angst das er irgendwann sagt.... ok dann geh ich in die privatinsolvenz und mein titel wäre dann nichts wert.
hat jemand von euch erfahrungen beim geld einklagen ? wie sind die chansen das ich das geld auch irgendwann zu sehen bekomme ? ich weiss es ist schlecht mir darauf eine antwort zu geben aber ich würde gerne man andere erfahrungen hören !

danke schonmal

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Wenn du nicht klagst, kommst du auch nicht an einen Titel. Bei 10.000 Euro dürften die Anwaltskosten ja noch halbwegs überschaubar bleiben. Einen Versuch ist es meiner Meinung nach wert. Wenn er dein Ex ist, hast du doch sicher Hintergrundinfos. Du kennst vielleicht seine Kontonummern? Oder weißt, ob er Lebensversicherungen hat? Steht bald mal ein Erbe an? Hat er die eV wahrheitsgemäß abgegeben? Die gilt drei Jahre. Kannst du ihn mit einer Lohnpfändung unter Druck setzen?

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Wenn er eine EV abgegeben hat, ist es eigentlich sinnlos, zumahl er gebürgt hat, das nichts zu Holen ist....

Das wird überprüft!!! Und dann kommen noch die anderen Gläubiger dazu!

Wenn er in die Privatinsolvenz geht, hast du eh keine Chance mehr!

Versuchen kannst du es, aber m.M. nach wird es dich nicht ans Ziel bringen!

Viel #klee trotzdem

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Eine eV wirkt aber nur für einen begrenzten Zeitraum (3 Jahre)...

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Du musst Dir auf JEDEN Fall einen Titel zulegen, weil Du damit 30 (!) Jahre lang Zeit hast, zu vollstrecken. Alles andere wäre bodenlos dumm.

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Wieso frage ich mich, bespricht man diese Fragen nicht ausführlich mit seinem Anwalt.

Der von Dir gewählte und offensichtlich bereits mandatierte Rechtsanwalt ist verpflichtet, Dich über das für und wider und auch über das Kostenrisiko zu beraten. Hierdurch entstehen auch keine weiteren Kosten, da er ja bereits Ansprüche ausgerechnet hat. Es sei denn Du hast eine Vereinbarung über Stundenhonorare geschlossen, was ich mir nicht vorstellen kann. Dieser von Dir beauftragte Profi kann Dir weit bessere Auskunft geben und hat weit mehr profunde Erfahrung, als ein zusammengewürfelter Haufen Forumsnutzer.

Aus meiner beruflichen Erfahrung:
1. Auch wenn es eine Binsenweisheit ist: Ohne Titel kriegst Du Dein Geld auf keinen Fall. Mit Titel hast Du 30 Jahre Zeit.

2. Einen Titel gibt es über den Mahnbescheid - wenn kein Widerspruch eingelegt wird -schnell und vergleichsweise günstig. Insgesamt wird der Spaß aber dennoch knap 1000€ kosten, wenn alles glatt durchläuft. Ein Teil dieser Kosten ist aber sowieso schon angefallen, durch die Berabeitung der Ansprüche an sich.

3. Ob jemand in die Insolvenz geht ist so gut wie nicht vorauszusehen. Das hängt von zu vielen Faktoren ab. Gerade Selbständige tun sich aber oft schwer, weil die berufliche Existenz mit daran hängt.

4. Die EV kann man alle drei Jahre wiederholen, um zu sehen, ob sich die finanzielle Situation verbessert hat.

5. Man ahnt nicht, wo manche Menschen doch noch Geld herholen, wenn man Ihnen Druck macht. Wenn er an seinem Gewerbe hängt, könnte man mit ihm eventuell auch mal ein lockeres Gespräch über den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung führen,wo er ja schon eine private EV abgegeben hat. Kommt halt drauf an, wie die genauen Umstände sind und wie Euer Verhältnis ist und bleiben soll.

6. In 30 Jahren kann viel passieren. Der Anspruch wrd verzinst und ist, falls man die Forderung irgendwann durchsetzen kann, eine wirklich gute Geldanlage. Wenn nicht, hat man halt noch draufgezahlt.

7. Ich persönlich lass meine Forderungen immer titulieren, sofern es irgendwie eine Möglichkeit gibt, dass mein Schuldner wieder zu Geld kommt oder welches hat. Ich mach das aus Prinzip. Bei mir geht es um Honorarforderungen und Mietschulden und ich krieg die Krise bei dem Gedanken, dass diese Menschen mit ihrer Dreistigkeit immer durchkommen. Also frei nach Shirley Schmidt "Wir sind Anwälte, wenn wir wütend werden, pfänden wir jemand den Lohn."

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Ich würde auf jeden Fall einen Titel erwirken. Damit hast du dann 30 Jahre Zeit, die Schulden einzufordern. Solange die EV Gültigkeit hat wird zwar bei ihm nichts zu holen sein, aber das kann sich ja jederzeit ändern.
Wenn er tatsächlich in die PI gehen sollte, dann schaut es für dich wohl eher schlecht aus, das Geld wieder zu bekommen. Aber das würde mich nicht davon abhalten, den Titel zu erwirken.

Wichtig ist natürlich, dass du deine Forderungen eindeutig belegen kannst. Wenn es sich um mündliche Absprachen zwischen dir und deinem Ex handelt, wofür es keine Beweise und Zeugen gibt, dann schauts schlecht aus.

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Du solltest einen Mahnbescheid beantragen. Dies geht auch selbst. Ohne Anwalt kostet dies ca. 100EUR.

Und dann musst Du hoffen, dass er nichts weiter unternimmt, nicht in die Privatinsolvenz geht und Du irgendwann mal Geld siehst.

Wenn erallerdings Widerspruch einleget musst Du überlegen/abwägen wie es weitergehen soll.

Wie hier vorgeschlagen 1000,-- EUR zu investieren um vielleicht mal 10.000 zu sehen würde ich persönlich nicht machen. Die Gefahr der Privatinsolvenz wäre mir zu groß.

Fall er aber einen guten Job etc. hat und pfändbares Einkommen mag das anders aussehen.

Dies muss jeder aber selbst wisssen.