Hallo,
aufgrund einer Krankheit bin ich im Dezember arbeitslos geworden.Seit dem liefen unzählige Gutachten durchs AA, aber in Arbeit bin ich immernoch nicht gebracht.Soll jetzt Richtung berufliche Reha gehen.
Wie ist das jetzt, da ich ja Schwanger bin, das Kind kommt Mitte November, aber Mitte Dezember läuft mein Alg 1 aus.Wie verläuft das wenn ich ein Jahr Elternzeit mache?Muss ich dann ALg II beantragen oder läuft das aus nem anderen Topf?
Ich werde diese Rehamaßnahmen beginnen, die gehen ein viertel jahr, dann bin ich im 6. monat, ich kann zwar stundenweise bei jemanden unterkommen aber eine Vollzeitarbeit werde ich wohl nicht durch die schwangerschaft bekommen.Wer kann mir also sagen, wodurch das elternjahr finanziert wird?!
Danke für eure Hilfe im voraus!
ALG 1 und Schwanger!Wer kann mir Rat geben?
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Beitrag von -zaubermaus- - 18.03.11 - 09:52 Uhr
Beitrag von kati543 - 18.03.11 - 09:58 Uhr
Du bekommst bis Beginn Mutterschutz ALG1. Ab deinem ersten Tag im Muschu wirst du von dem Arbeitsamt abgemeldet (geschieht automatisch). Die KK zahlt dann während des Muschu Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG1. Nach dem Mutterschutz gehst du in Elternzeit und bekommst (wahrscheinlich) die 300€. Da das ja kaum zum Leben reicht, ist nun der Kindsvater für dich und das Kind unterhaltspflichtig. Erst wenn er das nicht kann, bekommst du ALG2 - wobei da natürlich die 300€ Elterngeld angerechnet werden.
Beitrag von -zaubermaus- - 18.03.11 - 10:04 Uhr
ok, dankeschön!
Hab auch schon gehört, dass das ALG 1 nach dem MUschu weiterläuft, insofern man noch Resttage hat.
Beitrag von kati543 - 18.03.11 - 11:01 Uhr
Du hast noch Anspruch darauf, das ist richtig. Aber hast du denn eine Betreuung für dein Kind, welche du nachweisen kannst? Du hast nur Anspruch auf ALG1, wenn du vermittelbar bist und dafür mußt du eine gesicherte Kinderbetreuung nachweisen.
Dazu kommt natürlich, dass du während der Elternzeit höchstens 30 Stunden arbeiten kannst. Also darfst du dich beim Amt höchstens für 30 Stunden arbeitssuchend melden - das kürzt natürlich dein ALG1.
Beitrag von susannea - 18.03.11 - 15:03 Uhr
Wenn du eine Kinderbetreung hast, kannst du das machen. Sinnvoller wäre es aber, die 300 Euro Elterngeld zu nehmen und nach dem Jahr wieder ALGI zu beantragen (das dir dann wieder neu zusteht (zumindest für ca. 7 Monate).
Beitrag von saskia1989 - 18.03.11 - 10:45 Uhr
Soweit ich weiß, werden die 300€ Elterngeld nicht dem ALGII angerechnet.
Beitrag von kati543 - 18.03.11 - 10:58 Uhr
Das hat sich ab dem 01.01.2011 geändert. Es wird jetzt angerechnet.
Beitrag von tristania1979 - 22.03.11 - 18:14 Uhr
Bin gespannt auf die Antworten, stecke nämlich in der selben Situation. Mein ALg1 läuft Ende Nov. aus.
