Guten Morgen,
erst heute habe ich erfahren, dass man als Alleinerziehende nicht 12, sondern sogar 14 Monate Elterngeld beziehen kann.
Nun zu meiner Frage:
Meine Tochter ist nun schon fast 8 Monate alt & ich habe unwissender Weise nur 12 Monate beantragt.
Da ich aber schon von Anfang an Alleinerziehend bin, würde ich gern wissen, ob ich nun noch die 2 Monate zusätzlich im nachhinein beantragen kann?
Sollte ich evtl schon wieder 30 h Stunden arbeiten gehen müssen (da mein Arbeitgeber nun ja auch schon früher mit mir rechnet), würde ich dann den Mindestsatz von 300 € erhalten?
Über Antworten wäre ich sehr glücklich - Danke schon einmal im Vorraus!!!
Liebe Grüße, summerbaby2010
Elterngeld für Alleinerziehende...
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Beitrag von summerbaby2010 - 19.03.11 - 08:31 Uhr
Beitrag von susannea - 19.03.11 - 09:24 Uhr
Ja, kannst du. Und ja, dann gäbe es den Mindestsatz!
Beitrag von ani771 - 19.03.11 - 22:14 Uhr
14 monate bekommst du nur wenn du das alleinige sorgerecht hast!
Beitrag von susannea - 20.03.11 - 09:39 Uhr
Das stimmt nicht!
14 MOnate bekommt sie auch bei Kindeswohlgefährdung ohne das vom Familiengericht dies Konsequenzen hat.
(siehe Richtlinien Seite 108)
Außerdem gibts die auch bei Schwerbehinderung des anderne Elternteils, dem verbüßen einer Freiheitsstrafe oder einer schweren Krankheit, dies sind aber alles keine Gründe warum man demjenigen das Sorgerrecht entziehen sollte!
Wenn sie das alleinige Sorgerecht oder auch nur das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, dann geht es einfacher. Sie muss dazu dann nicht mal alleinerziehend im Sinne der Einkommessteuer sein, es darf problemlos eine andere volljährige Person mit im Haushalt leben, nur nicht das andere Elternteil!
Allerdings muss in allen Fällen eine Einkommensmidnerung vorliegen, sonst gibts keine 14 Monate!
