Hallo
ich bin seit 8 Wochen krank geschrieben und bekomme Krankengeld, nun, habe ich soeben festgestellt dass ich schwanger bin. Nun zu meiner Frage. Wie gehts denn nun weiter.
Ich werde so schnell nicht wieder arbeiten gehen können aber die Krankenzeit wird doch ins Elterngeld mit eingerechnet oder?
Ich bin ja nicht kran geschrieben wegen der SS.
Ich danke euch für eine liebe Antwort.
z.z. Krankgeld und SS festgestellt
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Beitrag von parademaus - 19.03.11 - 11:05 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 19.03.11 - 11:26 Uhr
Nein, das Krankengeld zählt mit 0 in die Berechnung des Elterngeldes ein.
Gruß,
W
Beitrag von parademaus - 19.03.11 - 11:33 Uhr
danke für deine Antwort.
also heißt dass wenn ich jetzt noch weiter krank bin (bis vorr. Ende April werden dann nur die 6 Monate bis zur Geburt (vorr. 11/11) berechnet + Gehalt 12/10, 1/11 und 2/11?
Beitrag von susannea - 19.03.11 - 11:45 Uhr
DAs könnte so sein. Ob die Daten stimmen ist ohne nähere Angaben nicht nachzuvollziehen!
Beitrag von windsbraut69 - 19.03.11 - 11:49 Uhr
Mit Deinen Monatsangaben bin ich bisschen überfordert.
Es werden die 12 Monate vor Mutterschutz zur Berechnung herangezogen, das Einkommen addiert, 920 Euro abgezogen, durch 12 geteilt und dann mal 0,65 genommen.
LG,
W
Beitrag von cateye82 - 19.03.11 - 11:58 Uhr
Hallo
Da hätte ich auch ne Frage, du scheinst Dich ja auszukennen 
Ich war in diesen 12 Monaten die für die EG- Berechnung ausschlaggebend sind 2x auf meinen Sohn krankgeschrieben. Dadurch bekam ich ja für diese 2x weniger Gehalt.
Zählt das dann in die Berechnung mit rein oder mein "normales" Gehalt und ich schicke z.B. den Nachweis der Krankenkasse über das gezahlte Krankengeld mit?
Ich hoffe es war halbwegs verständlich ?!
Danke, Susanne
Beitrag von windsbraut69 - 19.03.11 - 12:04 Uhr
Lohnersatzleistungen werden nicht bei der Berechnung berücksichtigt.
Eine Ausnahme ist Krankengeld, das man aufgrund schwangerschaftsbedingter Arbeitsunfähigkeit bezogen hat.
LG,
W
Beitrag von susannea - 19.03.11 - 13:17 Uhr
Falsch!
Krankengeld zählt nie mit rein. Ist weniger Einkommen bei schwangerschaftsbedingter Erkrankung vorhanden, wird es durch Moante davor ersetzt.
Krankengeld ist und bleibt egal warum keine Einkommen aus Erwerbstätitgkeit!
Beitrag von windsbraut69 - 20.03.11 - 11:51 Uhr
Wieder am Haare spalten?
Du hast völlig Recht aber es ging ja um das, was unterm Strich rauskommt, oder?
Beitrag von susannea - 20.03.11 - 18:44 Uhr
Ja und das unter dem Strich kann eben was ganz anderes sein!
Zumal mit Krankengeld das ja auch weniger wäre als ein Monat wo voll verdient wird!
Also das ist eindeutig keine Haarspalterei sondern sind vollkommen unterschiedliche Summen!
Beitrag von susannea - 19.03.11 - 13:18 Uhr
Die Frage dazu ist erstmal warum du krankgeschrieben warst, davon hängt ab, was dann mit den Monaten passiert. Klar ist, das Krankengeld findet nie Berücksichtigugn im Elterngeld.
Beitrag von cateye82 - 19.03.11 - 13:45 Uhr
Mein Sohn war krank, ich war deshalb wegen der Betreuung auf ihn krankgeschrieben.
Beitrag von susannea - 19.03.11 - 14:11 Uhr
Dann wird nur das Einkommen, was du tatsächlich aus Erwerbstätigkeit hattest berücksichtigt.
War bei uns leider auch so!
Beitrag von cateye82 - 19.03.11 - 14:33 Uhr
Ich danke dir !
LG
Beitrag von windsbraut69 - 20.03.11 - 11:52 Uhr
Das steht doch schon oben!
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&tid=3074703&pid=19465932&bid=28
