Handy auf dem Arbeitsplatz

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Beitrag von imzadi - 19.03.11 - 23:07 Uhr

Seit einiger Zeit sind bei uns am Arbeitsplatz Handy verboten. Ich sollte jetzt auch schriftlich versichern das ich kein Handy mit zur Arbeit nehme. Bei zuwiederhandlung sollen Abmahnungen bzw. Kündigung die Folge sein.

Nun frage ich mich aber, können die mir wirklich verbieten mein ausgeschaltenes Handy mit zunehmen damit ich es in der Mittagspause verwenden kann? Bin ich wirklich dran wenn es mir aus der Tasche fallen sollte?

Und Nein, durch das Handy oder gar dem Telefonieren wird niemand geschädigt in diesem Bereich. Eigentlich bezieht sich dieses Verbot darauf das keiner Fotos, Filme oder Sprachaufzeichnungen machen könnte.

Beitrag von gh1954 - 19.03.11 - 23:17 Uhr

Ich denke schon, dass sie dir das Handy verbieten können.

>>>Eigentlich bezieht sich dieses Verbot darauf das keiner Fotos, Filme oder Sprachaufzeichnungen machen könnte. <<<

Das sagt doch schon alles.

Wer garantiert, dass jeder sein Handy ausgeschaltet lässt?

Beitrag von kati543 - 19.03.11 - 23:31 Uhr

"Eigentlich bezieht sich dieses Verbot darauf das keiner Fotos, Filme oder Sprachaufzeichnungen machen könnte. "

Und da hast du doch schon den Grund des Verbots. Werksspionage/Betriebsspionage ist nicht soooo selten. Die Verluste dadurch können ein Unternehmen in den Bankrott führen.

Beitrag von imzadi - 20.03.11 - 01:06 Uhr

Wir sind einem Museum. Alles was man so weiß gibt man doch grne den freundlichen Besucher mit. Falls die Geschichte wie es zu diesem Problem kam einen interessiert erzähl ich sie gern.

Bei uns gibt es so rein gar nicht zu verraten, wir sind ein Museum. Wenn wir Fragen von Besuchern beantworten gehört das nicht in unserem Aufgabengebiet aber wir machen es selbstverständlich wenn wir weiterhelfen können.

Beitrag von shampoo - 20.03.11 - 09:13 Uhr

ja, der arbeitgeber darf dir die nutzung des handys verbieten. jedoch darfst du es während deiner pause nutzen.
deine erreichbarkeit während der arbeitszeit ist durch ein telefon innerhalb der arbeitsstätte gesichert - für notfälle.

wie es sich um das grundlegende bei sich tragen zur arbeitsstätte verhält müsstest du mal einen anwalt fragen...

Beitrag von manavgat - 20.03.11 - 11:40 Uhr

Der Arbeitgeber muss in so einem Fall einen sicheren Aufbewahrungsort zur Verfügung stellen, z. B. einen abschließbaren Spind.

Gruß

Manavgat

Beitrag von schnuggi2009 - 20.03.11 - 12:26 Uhr

Natürlich kann ein Arbeitgeber dies "verbieten" ... aber dafür sichert sich Dein Arbeitsgeber auch mit dem von Dir unterschriebenen Schriftstück nochmals ab ... SEHR KLEVER !!! :-)
Ob das rechtlich so seine Richtigkeit hat ... ?! - dazu müsstest Du Dich mal mit einen Anwalt unterhalten #augen

Beitrag von carrie23 - 20.03.11 - 12:31 Uhr

Mein Mann darf sein Handy auch nicht verwenden, mitnehmen ja aber sonst nicht verwenden.
Wäre etwas, würde zb eines der Kinder hohes Fieber bekommen ( hab kein Auto und drei sehr kleine Kinder ) müsste ich in der Leitstelle anrufen damit sie es ihm ausrichten er möge heim kommen damit ich mit dem kranken Kind zum Arzt kann.
Vielleicht ist sowas schon vorgekommen mit den Fotos, Videos, Sprachaufzeichnungen...ich denke sie dürfen es.