ja ich gestehe: ich bin 37 Jahre und hatte noch nie in meinem Leben einen Verrechnungsscheck in den Händen
Habe von der Versicherung einen VS bekommen.
Den kann ich also nur über (m)ein Konto einzahlen und so verrechnen lassen,das ist richtig?
Muss das mein Konto sein? (dann wird das nämlich schwierig keine Filiale hier der Gegend hat) Kann das ein völlig fremdes Konto sein? (steht ja meine Adresse drauf)
Oder kann ich da mitgehen,sagen,jup is meiner bitte auf das und das Konto verrechnen.
Es ist ein VS von der Commerzbank,das ist egal oder?
Könnt ihr mich mal bitte aufklären,ich fühl mich wie ne Jungfrau vorm ersten Mal
LG Tina
Verrechnungsscheck...wie geht denn das?
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Beitrag von bibabutzefrau - 22.03.11 - 11:33 Uhr
Beitrag von h-m - 22.03.11 - 11:43 Uhr
Ja, Verrechnungsschecks werden nur über Konten verrechnet und nicht bar ausgezahlt.
Von welcher Bank der ist, spielt keine Rolle.
Es müsste auch über ein fremdes Konto gehen. Wichtig wäre zu wissen, ob es ein Überbringer- oder Orderscheck ist. Bei einem Überbringerscheck steht neben Deinem Namen noch "oder Überbringer". Wenn dieser Vermerk gestrichen ist oder ganz fehlt, handelt es sich um einen Orderscheck. Diesen müsstest Du noch indossieren, bevor jemand anderes den auf seinem Konto gutschreiben lassen kann.
Beitrag von bibabutzefrau - 22.03.11 - 11:54 Uhr
steht nichts von Überbringer.
indossieren.schon wieder son neues Wort 

ich geh mal eben googeln
dank dir!
Beitrag von h-m - 22.03.11 - 12:04 Uhr
Es reicht im Prinzip, wenn Du auf der Rückseite unterschreibst.
http://de.wikipedia.org/wiki/Indossament
Aber wenn Du dann mit der anderen Person (auf dessen Konto der Scheck gutgeschrieben werden soll) zur Bank gehst, nimm Deinen (gültigen!) Ausweis mit - damit die überprüfen können, dass Du tatsächlich die Berechtigte aus dem Scheck warst und durch diese Unterschrift die Rechte aus dem Scheck an eine andere Person abtrittst.
Sie werden also auf der Vorderseite den Namen und auf der Rückseite die Unterschrift also mit den Angaben auf Deinem Perso vergleichen.
Beitrag von oma.2009 - 22.03.11 - 12:43 Uhr
Hallo,
Versicherungen schicken gerne Orderschecks.....da steht aber auf der Vorderseite an einer Seite in einem kleinen roten Balken von oben nach unten drauf: Orderscheck...
Meiner Mutter hatte man einen Orderscheck geschickt, auf den Namen meines verstorbenen Vaters!!!!! Obwohl dort die Sterbeurkunde vorlag, haben die von der Versicherung nicht kapiert, dass meine Mutter Schwierigkeiten hatte, diesen Scheck einzulösen....es hat über 6 Wochen gedauert, bis es einen neuen Scheck gab, der auf den Namen meiner Mutter ausgestellt war.
LG
Beitrag von rienchen77 - 22.03.11 - 11:52 Uhr
du gehtst zur Bank und dieser wird dann auf deinen Konto gutgeschrieben...
Beitrag von bibabutzefrau - 22.03.11 - 11:55 Uhr
jaja das hab ich verstanden.Das Problem ist: was macht man wenn die Bank hier in der Umgebung keine Fliliale hat? Kann ich es dann auch auf ein anderes Konto gutschreiben lassen?
Beitrag von rienchen77 - 22.03.11 - 12:23 Uhr
es sollte schon ein Girokonto sein, aber wem das gehört ist egal....
Beitrag von bezzi - 22.03.11 - 12:46 Uhr
Bei einem Orderscheck ist es eben NICHT egal.
Beitrag von rienchen77 - 22.03.11 - 12:58 Uhr
es geht hier doch um einen Verrechnungsscheck und nicht um einen Scheck wo der Name des Empfangsberechtigten mit drausteht ?
Beitrag von oma.2009 - 22.03.11 - 13:44 Uhr
Hallo,
beide Schecks, ob Order- oder Verrechnungsscheck werden NUR über Konto eingelöst, ansonsten wäre es ein BARscheck
LG
Beitrag von rienchen77 - 22.03.11 - 13:48 Uhr
ja habe ich denn was anderes geschrieben?
Beitrag von oma.2009 - 22.03.11 - 14:15 Uhr
Hallo,
nein, hast du nicht....abereben auch den Orderscheck nicht als Verrechnungsscheck mitgenannt....denn es ist eben auch ein Verrechnungsscheck.
LG
Beitrag von bezzi - 22.03.11 - 14:35 Uhr
Hallo Rienchen. Ich bin Bankfachwirt, erkläre mir bitte nicht meinen Beruf.
Es gibt Barschecks (Auszahlung auch in bar), dagegen steht der Verrechnungsscheck (Gutschrift nur auf Konto)
GLEICHZEITIG (!) gibt es Überbringerschecks (kann jeder einlösen) oder Orderschecks (kann nur der namentlich genannte einlösen).
Rektaschecks lasse ich jetzt mal außen vor.
Ein Scheck kann also ein
Barscheck/Überbringerscheck,
Barscheck/Orderscheck,
Verrechnungsscheck/Überbringerscheck oder
Verrechnungsscheck/Orderscheck sein.
Wir wissen hier nur, dass es sich um einen Verrechnungsscheck handelt. Ob es ein VerechnungsÜberbringerscheck oder ein VerrechnungsOrderscheck ist, kann man nur vermuten.
DAS macht aber einen großen Unterschied aus, denn bei einem VeErrechnungsORDERscheck muss der Name des Kontoinhabers mit dem Begünstigten übereinstimmen oder der Scheck muss auf der Rückseite ein Indossament tragen. Deswegen wollte ich Deinen Beitrag nicht unkommentiert lassen.
Uff.
Beitrag von rienchen77 - 23.03.11 - 14:41 Uhr
"Ich bin Bankfachwirt, erkläre mir bitte nicht meinen Beruf. "
hast du das Fragezeichen am ende des Satzes gesehen?
ich habe doch nur noch mal nachgefragt...
ich wundere mich gerade über deine schroffe art mir zu antworten, bisher hatte ich eine gute Meinung von dir....
Beitrag von bezzi - 23.03.11 - 15:09 Uhr
Tschuldigung. Streiche meinen ersten Satz.
Beitrag von rienchen77 - 23.03.11 - 15:20 Uhr
mach ich, lächel...
Beitrag von sassi31 - 22.03.11 - 13:22 Uhr
Den Scheck kann auch ein Freund oder Verwandter auf seinem Konto gutschreiben lassen und dir das Geld auszahlen. Falls es das ist, was du wissen möchtest.
Alternativ könntest du die Versicherung bitten, das Geld zu überweisen.
