Hallo,
laut Caritas-Beratungsstelle steht mir die Beihilfe für Schwangerschaftsmehrbedarf , Erstlingsausstattung und einmalige Beihilfe zur Umstandsbekleidung zu.
Die ARGE sagt nein, ich müsste einen Hartz4 Antrag stellen.
Wer hat Erfahrung damit?
Arbeitslosengeld 1 einmalige Beihilfe für Schwangere
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Beitrag von elenam2010 - 22.03.11 - 13:45 Uhr
Beitrag von kathi.net - 22.03.11 - 13:58 Uhr
Vielleicht liegt es an der Höhe deines ALG1?
Beitrag von elenam2010 - 22.03.11 - 14:04 Uhr
bekomme nur 480.00 monatlich, und das reicht nicht aus, ich will nicht in hartz4 rein rutschen, sondern direkt danach wieder arbeiten.
ich benötige nur die einmalige hilfe.
caritas sagt ich brauche keinen hartz 4 antrag zu stellen, nur die einmalige hilfe
Beitrag von windsbraut69 - 22.03.11 - 14:06 Uhr
Die einmalige Hilfe wirst Du wohl nur bekommen, wenn Du einen entsprechenden Antrag stellt und Deine Angaben machst.
LG
Beitrag von kathi.net - 22.03.11 - 14:08 Uhr
Ich denke, du wirst um einen Antrag nicht drumrumkommen.
Beitrag von elenam2010 - 22.03.11 - 14:27 Uhr
oha, das ist verrückt obwohl ich weiterhin arbeitslosengeld 1 beziehen möchte und kein hartz4
Beitrag von kathi.net - 22.03.11 - 14:33 Uhr
Das ALG 1 nimmt dir doch keiner weg?!
Beitrag von elenam2010 - 22.03.11 - 15:13 Uhr
ok, ist das so? ich bin total verwirrt, also kann ich das beantragen und trodzdem Arbeitslosengeld weiterhin beziehen?
sorry kenn mich mich wirklich nicht damit aus kriege von der caritas und von der arge verschiedene antworten,
Beitrag von windsbraut69 - 22.03.11 - 14:39 Uhr
Nee, das ist nicht verrückt, wenn Du eine Leistung der ARGE beziehen willst.
Beitrag von karola74 - 22.03.11 - 14:55 Uhr
Laut § 23 Abs. 3 SGB II wird die Erstaustattung auch gezahlt, wenn Hilfebedürftige keine Leistungen nach dem SGB II beziehen.
Nimm ´ne Kopie vom Absatz 3 mit und geh´damit nochmal zur Arge.
Deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse muss du aber offen legen, damit geprüft werden kann, ob du hilfebedürftig bist.
(3) Leistungen für
1.Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2.Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
3.mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht.
Die Leistungen nach Satz 1 werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftige keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können.
In diesem Falle kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Hilfebedürftige innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden worden ist. Die Leistungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen.
Beitrag von elenam2010 - 22.03.11 - 15:18 Uhr
ok danke dir, werde morgen dahin gehen, ich benötige nur die einmalige Babyerstausstattung sonst nichts. Da das Arbeitslosengeld 1 zum 31.7. 11 ausläuft werde ich Elterngeld bekommen + Arbeiten
Beitrag von elenam2010 - 22.03.11 - 15:21 Uhr
werde mein Arbeitslosengeldbescheid 1 und meine Kontoauszüge dahin bringen, benötige ich sonst noch etwas? habe kein vermögen.
Beitrag von windsbraut69 - 22.03.11 - 15:26 Uhr
Ja, Du brauchst auch Einkommensnachweise von Deinem Partner.
Beitrag von karola74 - 22.03.11 - 15:28 Uhr
Ich würde die Kontoauszüge der letzten 3 Monate mitnehmen und falls du noch ´ne Kapitellebensversicherung, Bausparvertrag oder sonstiges an Vermögen hast die Policen mitnehmen.
Beitrag von elenam2010 - 22.03.11 - 15:30 Uhr
danke für die infos, das war sehr hilfreich.
