laut mutterschutzgesetz kann eine mutter in den schutzfristen fristlos kündigen. gilt das auch für mütter in elternzeit? für die gilt das mutterschutzgesetz in gewisser weise ja auch noch.
danke für antworten
fristlos kündigen
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Beitrag von letschie - 22.03.11 - 18:13 Uhr
Beitrag von seikon - 22.03.11 - 18:23 Uhr
Hä? Das Mutterschutzgesetz musst du mir mal zeigen.
In Elternzeit greift außerdem nicht das Mutterschutzgesetz, sondern das Bundeselterngeld- und Erziehungszeitgesetz (BEEG).
Aber man konnte noch nie, weder im MuSchu Gesetz, noch im BEEG fristlos kündigen.
Beitrag von hippogreif - 22.03.11 - 21:52 Uhr
Mal abgesehen von dem schon geschriebenen: für jede fristlose Kündigung brauchst Du einen besonderen/außergewöhnlichen Grund und den mußt Du uns schon näher darlegen, sonst kann man Dir nicht antworten.
Warum sprichst Du nicht einfach mit Deinem AG und ihr einigt euch darauf, den Vertrag zeitnah zu beenden?
Beitrag von windsbraut69 - 23.03.11 - 07:27 Uhr
Man kann immer fristlos kündigen, wenn die entsprechenden Gründ vorliegen.
Gruß,
W
