zur Vorgeschichte:
Hallo,
ich schreibe hier für meine Freundin.
Im Juni 2010 hat sie ein Kind bekommen. Sie hat bei dem AG eine Elternzeit von 3 Jahren bei Ihrem Chef eingereicht. Nun ist es so, dass Sie ein besseres Angebot von einem anderem bekommen....
Wie soll sie sich am besten verhalten? Ein Aufhebungsvertrag aufsetzten oder eine Kündigung. Das Problem ist, sie hätte eine gesetztliche Kündigungsfrist von 2 Monaten. Muß Sie sie einhalten? Oder gibt es einen Weg drumherum zu kommen. Sie hat auch keinen Arbeitsvertrag.
Sie will zum ersten nächsten Monat bei der anderen Firma anfangen....
Bitte helft mir/ihr !!!!
DANKE
Nun haben wir uns überlegt, das beste ist ein Aufhebungsvertrag. Da der Chef dieses nicht machen kann, wollen wir diesen aufsetzten, damit das alles schneller geht.
Was muß da drin stehen? Müssen wir einen Grund angeben, warum der Aufhebungsvertrag....
Aufhebungsvertrag selber schreiben
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Beitrag von lilu79 - 22.03.11 - 19:23 Uhr
Beitrag von kati543 - 22.03.11 - 20:55 Uhr
Naja, also so, wie sie sich das vorstellt, geht es natürlich nicht.
In der Elternzeit ist man nihct nur selber unkündbar, sondern die eigene Kündigung wird auch erschwert. Es gibt nur eine Kündigung ZUM ENDE DER ELTERNZEIT. Die Frist dafür wäre 3 Monate. Die gesetzliche Kündigungsfrist gilt hier also nicht.
Sie kann nur versuchen, ihren Chef zu bewegen, einen Aufhebungsvertrag aufzusetzen. Den schreibt aber in aller Regel der Chef und nicht die Angestellte.
Sie hat einen Arbeitsvertrag. Vielleicht nur keinen schriftlichen, aber mündliche AV zählen auch.
Falls sie keinen Aufhebungsvertrag bekommt, kann sie in der anderen Firma nicht anfangen ohne die Zustimmung ihres aktuellen Chefs. Mehr als 30 Stunden darf sie sowieso nicht arbeiten. Es wäre also auch möglich, dass sie Teilzeit in Elternzeit geht und ihren aktuellen AV einfach bestehen lässt.
Zustimmung des aktuellen Chefs ist immer Voraussetzung. Ohne die kann sie zu Schadensersatz verdonnert werden bzw. fristlos gekündigt werden.
Beitrag von parzifal - 23.03.11 - 17:06 Uhr
"Es gibt nur eine Kündigung ZUM ENDE DER ELTERNZEIT."
Und schon wieder daneben und einen TE verunsichert.
Warum liebst Du es Rechtsrat zu geben, wenn Du so oft daneben liegst?
Natürlich kann man mit ordentlicher Frist auch in der Elternzeit kündigen.
