Neuerungen in den Tarifverträgen???????????

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Beitrag von anke1802 - 22.03.11 - 21:10 Uhr

Wer kennt sich aus?

Es gibt Änderungen in den Tarifverträgen bei den Zeitarbeitsfirmen vor allem bei den "christl" Zusammenschlüssen, Arbeitnehmer müssen genauso viel verdienen, wie die Mitarbeiter der Firma,wo man eingesetzt wird.

Gilt das auch für den DGB/IGZ Tarifvertrag? Ist dies auch rückwirkend bis 2005?

Wer weiß etwas genaues?

DAnke

Beitrag von whitefairy - 22.03.11 - 21:18 Uhr

Hallo,

der CGZP wurde die Tariffähigkeit abgesprochen und somit dürfen sie keine Tarifverträge abschließen, was den bereits bestehenden ungültig macht.
Dies gilt aber nur für Tarifverträge der CGZP.
IGZ oder BZA bleiben weiterhin in ihrer Form gültig.

LG whitefairy