Steuererklärung

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Beitrag von flausch - 22.03.11 - 21:59 Uhr

Hallo!

Kann man z.B. die Darlehenszinsen vom Hauskauf 2010 steuerlich absetzen?

Was kann man denn noch aufnehmen in die Steuererklärung bezügl. Kauf des Eigenheims?

Gruß und Danke!

Beitrag von susannea - 22.03.11 - 22:57 Uhr

Nur beim Arbeitszimmer kann man so etwas dazunehmen. UNd nein, beim Kauf ist nichts abzusetzen wenn es nicht dienstlich oder für Vermietung ist.

Beitrag von wemauchimmer - 23.03.11 - 08:27 Uhr

Es sieht da eher mau aus!
Wenn Du einen Teil des Eigenheims vermietest (z.B. Einliegerwohnung), dann kannst Du die Zinsen anteilig als Betriebsausgaben absetzen. Wenn Ihr da alleine wohnt, natürlich nicht.
Ansonsten kann man natürlich ein bisschen kreativ werden:
- Bauherrenhaftpflicht kannst Du absetzen (bei Vorsorgeaufwendungen - falls Ihr gebaut habt)
- Handwerkerleistungen, die dem Erhalt dienen (z.B.: Wartung der Heizung) kannst Du unter "haushaltsnahe Dienstleistungen" geltend machen (nur den Arbeitslohn)
Aber das sind natürlich alles nur die berühmten Peanuts. Die Zeiten, wo man den Eigenheimkauf steuerlich abschreiben konnte, sind leider schon lange vorbei...
LG

Beitrag von tami_26 - 23.03.11 - 20:25 Uhr

Die einzig richtige Steuerbegünstigung ist die Handwerkerleistung. Die werden direkt von der festgesetzten Steuer abgezogen. Und ich denke 600Euro (Maximaler Betrag) weniger Steuern zahlen hat schon was für sich.