§ 38 Insolvenzrecht - Rangklasse??

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Beitrag von lagefrau78 - 23.03.11 - 09:17 Uhr

Hallo!

Ich wende mich mit einer etwas speziellen Frage an Euch - ich hoffe ich bin hier richtig...

Vor einiger Zeit habe ich auf freiberuflicher Basis eine Übersetzungsarbeit für ein Unternehmen geleistet, das inzwischen (vor dem Begleichen der Rechnung...) Insolvenz angemeldet hat.
Ich habe meine Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet und gestern erfahren, dass diese Forderung in vollem Umfang akzeptiert wurde. Die Quote richtet sich nun nach der Rangklasse des Gläubigers, die ich o.g. Paragraphen entnehmen kann.
Ich habe jetzt im Netz etwas rumgelesen, aber als juristischer Laie nicht fündig geworden.

Kann mir da jemand helfen? Im Zweifel auch über PN, dann müssen hier nicht alle Details breitgetreten werden.

Danke und viele Grüße!