Hallo,
vielleicht kann mir von euch jemand weiterhelfen.
Wir beziehen seit Februar ALG 2, da mein Mann über die Wintermonate zu Hause war und mein Arbeitsvetrag am 07.02. auslief und leider nicht verlängert wurde.
Ich mache seit 15.03. eine Maßnahme vom Jobcenter, die bis September geht und eigentlich auch recht viel Spaß macht. Mein Mann geht seit heute endlich wieder arbeiten, wodurch wir ab Mai wieder aus dem Leistungsbezug rausfallen werden.
Nun meine Frage:
Habe ich dann noch Anspruch auf die Maßnahme oder wird mich das Jobcenter dann rausnehmen aus der Maßnahme, da wir ja kein ALG 2 mehr beziehen und somit raus sind beim Amt?
Leider konnte mir heute beim Jobcenter niemand diese Frage beantworten.
Vielleicht weiß es ja hier jemand.
schonmal
lg schnucki
Anspruch auf Maßnahme, wenn kein Leistungsbezug
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
