Hallo liebe Leute,
ich wende mich an euch mit einer Frage zur Abrechnung der Krankenversicherung bei Grenzgängern. In der Hoffnung dass unter dem ein oder anderen hier ein Grenzgänger mit ähnlichen Erfahrungen ist oder irgendwo etwas über die Abwicklung in der Praxis gelesen hat.
Zu uns:
- Meine Verlobte (Hochzeit im Mai) und ich erwarten Nachwuchs in der sechsten/siebten Woche...
- Wir wohnen in DE, ich arbeite in DE , sie arbeitet in NL (Steuern und Krankenkasse in NL) und ist über Deutschland über eine Gesetzliche Krankenkasse über das Formular E106 versichert. Die Prämie wird aber weiterhin an die niederländische KK bezahlt.
- Wir würden gerne Vorsorgeuntersuchungen, Hebamme, Mutterpass, also Sachleistungen, alles in Deutschland machen lassen. Geldleistungen wie Mutterschaftsgeld ist nicht drin, das weiß ich schon. Nach der Geburt möchte ich unser Kind dann direkt auf mich versichern lassen.
Nun meine Sorge:
Ich weiß nicht welche Leistungen alle von der niederländischen Krankenkasse letztendlich voll bezahlt werden. Morgen haben wir einen Termin zur Erstuntersuchung beim Frauenarzt.
Wenn der Frauenarzt dann an die DE-Krankenkasse abrechnet und dieser weiter an die NL-Krankenkasse, weiß ich nicht ob diese dann einfach einen Teil der Kosten wieder an uns berechnet (Thema "Eigen bijdrag" und "Eigen (verplicht) risico" - ist wie Selbstbeteiligung beim Auto, echt doof.
..)
Ich möchte nicht, dass bei jedem Arztbesuch mir dann eine Rechnung nachträglich ins Haus flattert. Hat jemand von euch da etwas, nunja handfeste Erfahrung? Werden die deutschen, gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen ohne wenn und aber vollständig beglichen?
Ich fühle mich echt beunruhigt, dass die Vorsorgeuntersuchungen uns ganz schön belasten können, gerade jetzt, wir bauen doch gerade alles erst auf.......
Danke schonmal für's Durchlesen.
Grüße
Grenzgänger Holland-Deutschland // Krankenversicherung
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von waseem - 23.03.11 - 21:35 Uhr
Beitrag von missypepermint - 24.03.11 - 11:15 Uhr
Hallo,
mein LG hat bis Ende letzten Jahres auch in NL gearbeitet... Wir kennen das Prozedere...
Er hatte in der Zwischenzeit mehrere KH Aufenthalte, doppelter Bandscheibenvorfall mit diversen Untersuchungen, wir MRT, Krankentransport liegend, etc...
Durch das Grenzgänger-Abkommen hat er überall seine AOK - Karte vorgelegt und wurde behandelt wie ein Patient, der normal in Dtl. versichert ist... Wir mussten also nix selber zahlen oder so.
Bei welcher niederländischen Versicherung ist Deine Verlobte versichert?
Das Kind muss über Dich versichert werden - ist bei unseren beiden auch so gewesen... ;)
Wenn Du weitere Fragen hast, gerne auch per PN
Beitrag von waseem - 24.03.11 - 11:53 Uhr
Hallo missypepermint,
danke für deine Antwort. PN ist auch gleich unterwegs.
Ja nach der Geburt ist das Kind dann über mich versichert, darum werde ich mich rechtzeitig kümmern.
Danke nochmal...
