Wir möchten unsere Wohnung vorzeitig zum 01.06. kündigen, der rechtlich nächst mögliche Kündigungstermin ist der 01.07.
Einen Nachmieter haben wir bereits gefunden.
Wir formuliere ich die Kündigung? Kündige ich zum 01.06. oder zum 01.07.? Erwähne ich den Nachmieter im Kündigungsschreiben oder setzte ich dafür ein zweites auf?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Formulierung Wohnungskündigung mit Nachmieter
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Beitrag von panne80 - 24.03.11 - 09:46 Uhr
Beitrag von thea21 - 24.03.11 - 09:47 Uhr
Dein Vermieter muss deinen gewünschten Nachmieter nicht akzeptieren! Von daher Kündigung zur Frist, mit Möglichkeit frühere "Entlassung" falls deR Nachmieter in Frage käme.
Beitrag von panne80 - 24.03.11 - 09:56 Uhr
Wie formuliere ich das am besten?
"Hiermit kündige ich den Mietvertrag für die Wohnung in der xxx Straße fristgerecht zum 01.07.2011.
Da ich den Vertrag gerne bereits zum 31.05.11 aufheben möchte schlage ich Ihnen als Nachmieter Herrn XXX vor, der die Wohnung zum 01.06. übernehmen möchte.
Anlage: Selbstauskunft Herr XXX
Verdienstbescheinigungen Herr XXX"
Ist das so richtig?
Beitrag von windsbraut69 - 24.03.11 - 10:03 Uhr
Nicht zum 1.7. sondern zum 30.6.!
Wie Du das mit dem Nachmieter machst, würde ich davon abhängig machen, ob es eine anonyme Wohnungsbaugesellschaft ist oder ein Euch bekannter Vermieter.
LG
Beitrag von panne80 - 24.03.11 - 10:31 Uhr
Es ist ein einzelner Vermieter, der aber alles von einer Hausverwaltung abwickeln läßt.
Beitrag von windsbraut69 - 24.03.11 - 10:33 Uhr
Ich würde das trotzdem erstmal mündlich direkt mit denen klären.
LG,
W
Beitrag von panne80 - 24.03.11 - 10:56 Uhr
Das habe ich schon gemacht. Der Hausverwlter meinte ich solle die Kündigung und die Unterlagen von dem Nachmietinteressenten vorbeibringen und dann "schauen" wir mal.
Ich glaube er möchte die Wohnung gerne selber weiter vermitteln, seine Frau ist Maklerin.
Unser möglicher Nachmieter ist ein Freund von uns, der die Wohnung wirklich sehr gerne hätte.
Ich habe es jetzt so formuliert:
Kündigung Mietvertrag
Sehr geehrter Herr Reinthaler,
hiermit kündige ich den Mietvertrag für die Wohnung Nr x in der xxxstraße xx, xxx xxx.
Da ich den Vertrag bereits vorzeitig zum 31.05.2011 aufheben möchte, schlage ich Ihnen als Nachmieter Herrn xxx vor. Er würde die Wohnung gerne zum 01.06.2011 übernehmen. Eine Selbstauskunft von Herrn xxx sowie seine Verdienstbescheinigungen lege ich bei.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Anlage: Selbstauskunft Herr xxx
Verdienstbescheinigungen Herr xxx
Beitrag von fuxx - 24.03.11 - 09:52 Uhr
du musst fristgemäß zum 01.07. kündigen. Alles weitere direkt mit dem Vermieter besprechen.
Beitrag von bezzi - 24.03.11 - 14:18 Uhr
Eine Kündigung wird immer zum MonatsLETZEN wirksam. Hier also zu 30.06.
Beitrag von parzifal - 24.03.11 - 09:59 Uhr
In einer Kündigung muss überhaupt kein Enddatum genannt werden.
Es ist ausreichend zu schreiben, dass man das Mietverhältnis sowieso kündigt. Wenn man will kann man auch noch "zum nächst möglichen Termin" einbauen (ist aber bereits nicht mehr zwingend).
Wenn Du früher rauswillst musst Du das mit dem Vermieter gesondert vereinbaren.
Beitrag von panne80 - 24.03.11 - 10:35 Uhr
Ich schreibe also:
" Hiermit kündige ich den Mietvertrag für die Wohnung in der xxx Straße.
MfG xxx " Ohne Kündigungsdatum?
Und in einem gesonderten Schreiben schlage ich einen Nachmieter vor?
Beitrag von parzifal - 24.03.11 - 11:53 Uhr
Das ist ausreichend.
Du musst aber sicherstellen, dass Du den Eingang des Schreibens nachweisen kannst.
Erst aus dem Zugang berechnet sich ja das Ende des Mietverhältnisses.
Besser klingt:
Sehr geehrte(r) Frau/Herr sowieso,
hiermit kündige ich das Mietverhältnis (Adresse etc.) zum nächst möglichen Termin.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Beitrag von panne80 - 24.03.11 - 11:13 Uhr
für eure Hilfe!
Das Schreiben ist verfasst.
