HartzV und Kind bekommt Taschengeld vom anderen Elternteil

Hallo,
bitte nur Antworten wer sich rechtlich auskennt!!!

Kann einem Kind das Taschengeld von 25,00€ welches es vom anderen Elternteil monatlich erhält,als Einkommen beim Hartz V angerechnet werden?
Das Kind lebt beim Kindesvater,welcher HartzV erhält.
Die Mutter überweist monatlich Taschengeld an das Kind.
LG Kathi

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Warum überweist die Mutter das Geld?

Kann sie es dem Kind nicht persönlich geben?

Ich habe monatlich auch etwas mehr "Einkommen" da ich viel bei eBay verkaufe und kaufe, da hat noch nie jemand was gesagt

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Solange Du nur gebrauchte Sachen (zu kleine Kinderklamotten o.ä.) verkaufst, ist das auch Dein gutes Recht.

Kaufst und verkaufst Du systematisch Sachen, die nicht zu Deinem Hausstand gehören, mußt Du ein Gewerbe anmelden und der Verdienst wird natürlich angerechnet.

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Gebe einem 17 Jährigen 25,00€ in die Hand was bleibt am Monatsende übrig...nichts
er soll lernen mit Geld umzugehen.
Desweiteren war das nicht die Frage...!!!!#augen

Kann das Amt es als Einkommen werten oder nicht?
LG Kathi

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Ja, da sie dumm ist das Geld zu überweisen wird es theoretisch dann angerechnet, wenn die Kontoauszüge vorzulegen sind. Denn eigentlich ist Einkommen. Wenn auch ein sehr Geringes, was unter dem Freibetrag liegen sollte. Aber das läßst sich nicht abschließend beantworten, da wir nicht wissen ob innerhalb der BG der Freibetrag schon ausgeschöpft worden ist.

Ich würde dem Kind das Geld in bar geben, so kann nichts verrutschen.

Ute

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Welchen Freibetrag meinst Du?

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http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/zuverdienst.html

Ute

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Was bitte ist den Hartz 5?!?

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Sorry sicher war HartzIV gemeint...solche Komentare kann man sich echt sparen!!!#augen

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Nee, finde ich nicht, denn wer hier groß mit Begriffen rumschmeißt, die noch dazu falsch sind, denn immerhin heißt es ALGII, der wird dann auch bei google nichts dazu finden.
Also evtl. einfach mal ALGII eingeben, dann gibts dazu sicher sogar Urteile!

Das hilft deutlich mehr als Antworten, auf die man sich ja eh nicht verlassen kann, weil die meisten ohne Quellen oder aus Halbwissen heraus sind!

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Das gibt man dem Kind cash auf Tatze. Läuft es per Überweisung, so wird es angerechenet.

Gilt bei allen Geldgeschenken, oft tappen Großeltern in die Falle und überweisen Geburtstags- oder Feriengeld. Das wird alles angerechnet.

Gruß

Manavgat

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http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-geldgeschenke-ab-50-euro-sind-einkommen-5154.php

LG

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Danke das hilft uns eher weiter...armes Deutschland..
LG kathi

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"...armes Deutschland.. "

Stimmt.
Würde aber Einkommen nicht angerechnet, würden wir noch ärmer, oder?

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Also wir haben damals 200 Euro monatlich von den Großeltern überwiesen bekommen für 2 Kinder.


Bei uns wurde ein Auge zugedrückt.




Gruß Tweeti

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Habt ihr auch immer die Kontoauszüge vorgelegt oder seit ihr einfach nur durchgerutscht?

Ein "Auge zudrücken" kann die ARGE gar nicht, sie müssen sich an die Gesetzeslage halten

Ute

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Klar mussten wir auch die Kontoauszüge vorlegen.



Vielleicht weil sie wusste, dass wir nur kurze Zeit Hilfe benötigen. Keine Ahnung :-D