Hallo Ihr Lieben,
ich steh gerade ein bisschen auf dem Schlauch.
Ich habe am 01.03.2009 meinen Arbeitsvertrag bekommen, befristet bis 31.12.2009. Dann wurde ich ab Juni in eine andere Niederlassung versetzt und als "Lockmittel" wurde mein Vertrag bis 31.12.2010 verlängert. Ende letzten Jahres erhielt ich nochmals eine Verlängerung bis 31.03.2011 und letzte Woche nochmals eine Verlängerung bis 30.04.2011. Immer für die selbe Tätigkeit.
Habe ich nicht jetzt schon Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag?
LG
Viell weiß das einer von euch: befr. Arbeitsvertrag?
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Beitrag von mausepubi - 27.03.11 - 20:16 Uhr
Beitrag von bemmchen - 27.03.11 - 20:23 Uhr
naja o du da nun unbedingt anspruch drauf haben kannst weiß ich nicht, aber ich glaube ein befristeter Arbeitsvertrag darf max. 2x verlängert werden...frag einfach nach...nochmal kann er ja nicht verlängert werden ;)
Beitrag von windsbraut69 - 28.03.11 - 09:41 Uhr
Das stimmt so nicht.
Bei entsprechender Begründung kann er öfter befristet werden.
Beitrag von ikarya - 27.03.11 - 20:34 Uhr
Der Arbeitsvertrag darf 3 mal bis zu einer Gesamtdauer von 2 Jahren befristet werden.
Beitrag von mausepubi - 27.03.11 - 20:53 Uhr
ok, 3 mal wurde er jetzt befristet. Wenn er jetzt quasi noch einmal verlängert werden sollte, dann nur unbefristet oder? Die zwei jahre sind ja am 28.02.2011 auch schon abgelaufen-verhält sich das dann anders?
Beitrag von windsbraut69 - 28.03.11 - 09:42 Uhr
Wenn es keine Begründung dafür gibt.
Beitrag von martiena - 27.03.11 - 20:53 Uhr
na, da haste dich aber schon schön übers ohr hauen lassen. max 2x darf ein vertrag verlängert werden. dann wird es ein unbefristeter. is ja der hammer das du immer wieder verlängerungen bekommen hast. is doch bestimmt keine kleine firma wenn ihr sogar niederlassungen habt. oder? da sollten die das aber schon wissen!
Beitrag von mausepubi - 27.03.11 - 20:58 Uhr
Im vertrag steht: 3x Verlängerung innerhalb zwei Jahren ist zulässig. Und nun? Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Beitrag von chuzzle - 27.03.11 - 21:18 Uhr
Hallo!
Bist Du mit oder ohne Sachgrund befristet worden?
LG, chuzzle
Beitrag von mausepubi - 27.03.11 - 21:30 Uhr
Es ist immer ein Befristungsgrund angegeben.
Als ich die erste Verlängerung bis 31.12.10 erhalten habe, hat sich allerdings der Grund geändert. Ich wurde in der anderen Niederlassung als Vertretung eingesetzt. Diese Vertretung wurde dann nochmal bis 31.03.11 und nun bis 30.04.11 verlängert.
Beitrag von susannea - 27.03.11 - 21:53 Uhr
Dann ist das meiner Meinugn nach zulässig!
Beitrag von spezitante - 27.03.11 - 22:44 Uhr
Hallo,
so hat mir mein Vater das gestern auch erklärt, solang immer ein Befristungsgrund eingetragen wird, geht das inzwischen wohl ohne Zwang irgendwann auf einen unbefristeten Vertrag "umzusteigen".
LG
Tanja
Beitrag von chuzzle - 28.03.11 - 09:52 Uhr
Ich schließe mich susannea an und denke auch, dass das zulässig ist. Die Faustformel mit den zwei Jahren und den entsprechenden Verlängerungen gilt nur dann, wenn der Vertrag ohne Sachgrund befristet ist. Mit entsprechendem Grund kann der AG weitaus länger befristen. Und gerade Vertretungsregelungen (Elternzeit, Krankheit) sind übliche und zulässige Befristungsgründe.
Beitrag von kati543 - 28.03.11 - 12:45 Uhr
"Es ist immer ein Befristungsgrund angegeben. "
Dann ist es zulässig und du kannst noch hundert befristete Verträge dort bekommen. Man muß immer zwischen einer einfachen Befristung MIT oder OHNE Sachgrund unterscheiden.
Beitrag von ayshe - 28.03.11 - 08:34 Uhr
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für einen AG, das ewig so weiter zu treiben, ohne daß er gegen das Arbeitsrecht verstößt.
Andere Einsatzinhalte, Projekte, Orte, du mußt mal googeln, was alles genannt ist und dann sehen, ob es auf dich zutrifft.
Jedenfalls stimmt es nicht, wenn man pauschal meint, es ginge nur für eine geisse Zeit oder Anzahl von Verlängerungen.
