Elterngeld, danach Kind welche Höhe??

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Beitrag von kruemelmoehre - 27.03.11 - 22:45 Uhr

Hallo,
ich bin im Moment seit 5 Monaten in Elternzeit, bekomme die 68 % meines nettogehaltes... wie wäre es denn nun wenn ich nächstes Jahr für das nächste Kind wieder Elternzeit beantragen würde? Ich gehe ab nächste Woche auf 400 € Basis arbeiten, aber nicht Teilzeit wie vorher. Bekomme ich dann die 300 € Regelsatz oder das was ich beim 1. hatte ????

#danke

Beitrag von schnitte19840 - 28.03.11 - 08:11 Uhr

So viel ich weiß denn Regelsatz.

#winke

Beitrag von susannea - 28.03.11 - 12:28 Uhr

Dann weißt du leider nicht sehr viel dazu!

Beitrag von wemauchimmer - 28.03.11 - 08:47 Uhr

Hi,
es kommt drauf an, wann das nächste Kind kommt.
Also jetzt bekommst Du noch 7 Monate Elterngeld? D.h. bis ca. Oktober oder so? Du musst für alle Monate, wo Du kein Elterngeld mehr bekommst, diese 400€ Nettoverdienst nehmen, bis zum letzten Monat bevor Du wieder in Mutterschutz gehst. Also angenommen, Du bekämst jetzt im Oktober das letzte Elterngeld und würdest im April 2012 in Mutterschutz gehen, dann wären das Nov, Dez, Jan, Feb, März = 5 Monate zu 400 Euro. Die zu 12 fehlenden Monate nimmst Du wieder das alte Nettogehalt von vor dem 1. Mutterschutz dazu.
Davon nimmst Du 65% (bissle weniger geworden). Kommt dann weniger als 300€ raus, nimmst Du 300€. Dazu kommt noch der Geschwisterbonus von 10% mehr / mindestens 75€.

Also im schlechtesten Fall bekommst Du 375€, eventuell mehr. Hängt eben vom Abstand der Kinder ab. Je enger zusammen umso mehr.
LG

Beitrag von susannea - 28.03.11 - 12:30 Uhr

Der schlechteste Fall kann ja aber nicht eintreten, wenn sie jeden Monat mindestens 400 Euro IEnkomemn hat. DAnn zählt ja die Geirngverdienerregelgung und bei 400 Euro Einkommen gibts 388 Euro Elterngeld+Geschwisterbonus!