Anspruch auf arbeitslosengeld???

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Beitrag von akira2010 - 28.03.11 - 20:21 Uhr

Liebe kugelbäuche,

ab mitte juli 2011 gehe ich in den Mutterschutz.
mein ausbildungsverhältniss endet am 31 juli 2011, da ich noch nicht weiss ob meine chefin mich während der elternzeit übernimmt frage ich mich auf was habe ich denn anspruch? Komme aus Sachsen Anhalt.
nach dem jahr übernimmt sie mich wieder...nur in dieser zeit wo ich zuhause bin,hat sie sich noch nicht geäußert...
habt ihr erfahrungen oder könnt mir weiter helfen?

LG Julia

Beitrag von trischa12 - 28.03.11 - 20:26 Uhr

grundsätzlich hättest du anspruch auf ALG I wenn du beiträge zur Arbeitlslosenversicherung gezahlt hast, da du aber dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst wegen muschu und elternzeit (nehem ich an) besteht kein anspruch auf alg 1.....du kannst aber auf jedenfall elterngeld beantragen und voher mutterschaftsgeld ggf. zuschuss zum mutterschaftsgeld vom arbeitgeber wenn muschu geld nicht dein gehalt abdeckt auerdem könntest du dein wohngeldanspruch prüfen lassen ggf. kizzuschlag oder alg 2

Beitrag von sweet-dreamy - 28.03.11 - 21:25 Uhr

In der Elternzeit solltest du eigentlich das Elterngeld kriegen was dir zusteht... da gibt es Broschüren zu beim Arbeitgeber oder beim Arbeitsamt... schau da mal rein, da stehen so Sonderfälle