Hallo
erstmal vielen Dank.
Ich habe mir mal den Bescheid angesehen.
Zum einen hat er nur eine Aufenthaltsgenehmigung hier in Deutschland. Frau ist Russ-Deutsch ,Er ist Russ.
Bescheid wurden berechnet Mutter und die beiden Kinder, die Spalte für den Mann wie gehabt auf 0,00Euro
Bei der anerkannte Miete stehen 300€ drin, die tatsächliche Höhe der Miete ist aber 401 € für 62 m².
Normal ist doch die Miete auf die Personen um zu schlagen das heißt 401 ;4 Pers. = 100,25€ Also kann man sagen haben sie die 100,25Euro von den Mann raus genommen daher bekommt sie nur 300 anerkannt. Kleiner Teil der Nebenkosten Wasser ectr. anteilig Mann auch raus gerechnet.
Die weitere Seite gibt unteranderem an, das der Mann sozialversichert ist und dies von der Arge übernommen wird.
Bei der Spalte mit verdienst bei dem mann steht auch alles auf null.
Ich habe mich mal mit ihr unterhalten zwecks Verdienste in Russland. die tatsächlichen Verdienste in Russland sind nicht hoch. Sie würde in Russland als Bürokauffrau vollzeit ca. 450Euro netto verdienen. Bedenke Miete Nebenkosten Lebensunterhalt dort weit aus nciht so hoch wie bei uns. Standart Lebenskosten gering wie damals zu DDR Zeiten. Dort war ja unser Verdienst auch nur so gering als normaler Arbeitnehmer.
Arge weiß bescheid das er arbeitet und das er verdient und wieviel.
LG
Hartz 4/Mann jobmäßig im Ausland !Teil2
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Beitrag von leoni24 - 29.03.11 - 09:37 Uhr
Beitrag von king.with.deckchair - 29.03.11 - 10:06 Uhr
"Arge weiß bescheid das er arbeitet und das er verdient und wieviel."
Und nochmal: Sie werden ihn als unerlaubt ortsabwesend führen, deswegen steht beim ihm nichts bei den Bedarfen.
Es ist auch völlig wurschtegal, wie das Verdienstniveau in Russland ist. Wenn er hier ALG II bezieht, dann hat er für die Arbeitsvermittlung erreichbar zu sein, und nicht wegen einer bei uns als Minijob (= nicht sozialversicherungspflichtig) geltenden Arbeit ins Ausland zu verschwinden.
Die Sachlage wäre aber eine völlig andere, würde er z.B. in der Schweiz sozialversicherungspflichtig in Vollzeit arbeiten und nur am Wochenende zuhause sein.
Und wieder nochmal: Er sollte seinen Hintern so schnell es geht nach Hause bewegen und umgehend PERSÖNLICH bei der ARGE vorstellig werden!
