Guten Morgen!
Ich habe gestern meinen Elternzeitantrag per Post an meinen AG geschickt. Eine Woche vorher hatten wir auch ein persönliches Gespräch bzgl. der Elternzeit.
Ich habe jetzt erstmal nur angegeben, daß ich für 1,5 Jahre zu hause bleiben möchte und habe mich für die restliche Zeit noch nicht festgelegt.
Hätte ich das machen müssen? Denn meine Vorstellung wäre, daß ich nochmal zu hause bleibe, wenn unser Kind in die Schule kommt.
Meine Chefin meinte auch, daß ich nächstes Jahr-kurz bevor die 1,5 jahre rum sind- nochmal entscheiden kann, ob ich noch Zeit ranhänge.
Ich werde vom FA doch bestimmt jetzt bald (bin 33.+2) eine Bescheinigung über den entgültigen Et mitbekommen. Soll ich meinem AG dann nochmal auf die restliche Elternzeit aufmerksam machen?
Danke für Eure Antworten.
LG
Elternzeitantrag
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Beitrag von wob - 29.03.11 - 09:56 Uhr
Beitrag von susannea - 29.03.11 - 15:28 Uhr
Da du noch vor der Geburt bist ist die Anmeldung (es ist kein Antrag) eh ungültig, denn du hast ja noch keinen Anspruch und keine genauen Daten.
Und ja, laut Gesetz musst du dich für 2 Jahre festlegen, nimmst du nur 1,5 Jahre sind die restlichen 6 Monate weg.
Höchstens 12 Moante können nach dem 3. Geburtstag genommen werden, die Übertragung dieser muss aber beim AG beantragt werden.
Also evtl. noch mal kundig machen, dann darüber in Ruhe nachdenken, dem AG mitteilen, dass die Anmeldung natürlich erst nach der Geburt kommt (wie es das Gesetz vorsieht) und dann dies vorbereiten und nach der Geburt abgeben!
Beitrag von wob - 29.03.11 - 18:37 Uhr
Vielen Dank für Deine Antwort!
Wo finde ich denn diese Gesetzesregelung?
Beitrag von susannea - 29.03.11 - 20:47 Uhr
NA im BEEG (Bundesalterngeld und Elternzeitgesetz) ;)
