Hallo!
Ich habe 2 Kinder die 11 Monate und 5 Jahre alt sind.
Mein Mann und ich haben uns getrennt, und bis auf weiteres muss ererstmal "nur" 800 Euro Unterhalt an uns zahlen. Ich bekomme noch nächsten Monat 300 Eoro Elterngeld.
Was steht mir zu? kann ich Harz 4 beantragen? Übernehmen die Wohnungskosten?
Angenommen die Wohnung darf warm 450 Euro kosten, ich finde eine Wohnung die 500 Euro warm kostet, darf ich die 50 Euro dann selber übernehmen, oder darf ich diese Wohnung dann erst garnicht nehmen?
Und wie sieht das mit dem Kindergarten für den Großen aus? Muss ich den vom Unterhalt bezahlen?
Steht mir ein Krippenplatz für die Kleine zu?(damit ich wenihstens halbtags arbeiten gehen kann)?
Vielen Dank schonmal!
Wieviel steht uns zu? Harz 4?
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Beitrag von jetztalleine - 29.03.11 - 11:10 Uhr
Beitrag von jiny84 - 29.03.11 - 11:19 Uhr
Das das Elterngeld und Kindergeld voll angerechnet wird und ihr 800 euro unterhalt bekommt,steht dir garnichts an Hartz 4 zu.
800 Euro Unterhalt,300 Euro Elterngeld und 368 Euro Kindergeld,das sind 1468 Euro für alle Unkosten die du zu tragen hast.
Ich glaube auch nicht,das du Hartz 4 bekommst,sobald das EG wegfällt,dann hast du immer noch 1168 Euro,das hatten wir nicht mal an Hartz4 mit 2 Erwachsenen und einem Kind.
Unter einem gewissen Satz übernimmt das JA die kosten einer Kita und wenn du Halbtags arbeiten gehen willst,wird dir glaube keiner Steine in den Weg legen und du bekommst auch einen Kita bzw Krippenplatz
Beitrag von zoimaus - 29.03.11 - 11:27 Uhr
So ganz stimmt es nicht. Ich hatte damals 620 Unterhalt, 558 Kindergeld und 300 Elterngeld und habe meine Wohnung und Heizung trotzdem bezahlt bekommen. Es ist ja so, dass eine Person 900 Euro zustehen und dann jede weitere um die 300 Euro (alles ungefähr).
Das Kindergeld wird angerechnet, aber das Elterngeld nicht ganz, denn es ist sowas wie verdienst, also nur zum Teil!
Ich würde Dir auch raten Dir einen Beratungsschein zu besorgen und das alles vom Anwalt durchrechnen und regeln zu lassen!
Beitrag von babe2006 - 29.03.11 - 12:26 Uhr
Quatsch! Elterngeld wird komplett angerechnet!!
Beitrag von windsbraut69 - 29.03.11 - 12:40 Uhr
"Es ist ja so, dass eine Person 900 Euro zustehen und dann jede weitere um die 300 Euro (alles ungefähr). "
Das ist ungefährer Unsinn.
Beitrag von jiny84 - 29.03.11 - 13:32 Uhr
Der Mindestsatz den man zb behalten darf bei pfändung etc. sind 900 euro,aber vom amt gibbet pro person nur irgendwas mit 300 euro,also bei 9 personen um die 900 euro zusammen
Beitrag von zoimaus - 29.03.11 - 16:44 Uhr
Ja pro Person, aber das Amt zahlt auch Miete und Heizung, also muss das schon mal gegeben sein.
Wie auch immer, ich kann nur von dem Berichten, wie es bei mir war und seitdem ist es ja noch ein bisschen gestiegen soweit ich weiß!
Beitrag von 88lovve - 30.03.11 - 12:36 Uhr
hallo habt ihr vll etwas falsch beantragt gehabt??
also ich habe viel mehr bekommen...und wir sind nur zu 2t ich und mein sohn.
ich habe stundenweisse gearbeitet, das waren dann 120€ und dann elterngeld 300€+kindergeld184€ und vom amt für wohnung und harz4 noch 961€...das sind für nur uns 2 schon 1565€ gewesen...
ich höre immer wieder das andere so wenig bekommen...und deshalb nicht auskommen mit dem geld...hab das nie verstanden weil ich im monat schon 500€ sparen konnte von meinem geld...
aber wenn ich sehe wie wenig andere bekommen ist klar das man nicht auskommt...
liebe grüsse
Beitrag von zoimaus - 29.03.11 - 11:23 Uhr
Hallo, erstmal tut mir leid wegen eurer Trennung. Das gleiche habe ich vor fast 2 Jahren durchgemacht.
Also, ich habe 3 Kinder und habe von meinem Mann um die 620 Euro Unterhalt bekommen und das war nur für die Kinder, mir stand keiner zu, denn er hat nicht so viel verdient. Dann hatte ich noch das Kindergeld und das Elterngeld.
Und dann war noch Harz 4 da. Die haben mir die Miete (ohne Nebenkosten) bezahlt, dann noch die Heizkosten!
Jede Stadt hat so eine Liste, wie hoch die Miete sein muss, die das Amt übernimmt, ob sie jetzt einen Aufstand wegen 50 Euro über machen, kann ich Dir nicht sagen, das liegt glaube am Bearbeiter.
Den KiGa musst Du nicht bezahlen, da musst Du zur zuständigen Behörde gehen und die machen das dann, außerdem musst Du keine GEZ Gebühren bezahlen und außerdem kann man bei der Telekom eine günstigeren Tarif bekommen.
Das alles aber nur erst wenn der Bewilligungsbescheid vom Amt das.
Und dafür brauchst Du auch einige Unterlagen, die wichtigste ist eigentlich die Getrenntlebendbescheinigung!
Beitrag von goldtaube - 29.03.11 - 11:57 Uhr
<<Den KiGa musst Du nicht bezahlen, da musst Du zur zuständigen Behörde gehen und die machen das dann, außerdem musst Du keine GEZ Gebühren bezahlen und außerdem kann man bei der Telekom eine günstigeren Tarif bekommen.
Das alles aber nur erst wenn der Bewilligungsbescheid vom Amt das. <<
Kurz zur Ergänzung:
Damit man keine GEZ Gebühren bezahlen muss, muss man einen Antrag auf Befreiung direkt bei der GEZ stellen. Der Bewilligungsbescheid bzw. besser eine beglaubigte Kopie muss dazu bei der GEZ eingereicht werden. Befreit ist man allerdings erst ab dem Folgemonat nachdem der Antrag auf Befreiung nachweislich bei der GEZ eingegangen ist. Man muss natürlich den Bescheid der GEZ abwarten.
Den Telekom Sozialtarif kann man mit diesem Formular beantragen:
http://www.telekom.de/dlp/eki/downloads/S/Sozialtarif.pdf
Dazu braucht man den Bescheid der GEZ.
Außerdem sollte hier klargestellt werden, dass der Tarif nur für bestimmte Anschlusstypen möglich ist und die Vergünstigung nicht für die Grundgebühr gilt, sondern für City-, Deutschland- und Auslandsverbindungen. Wobei es hier auch noch Einschränkungen gibt.
Die Vergünstigung beträgt 6,94 Euro monatlich. Nicht aufgebrauchte Vergünstigungen verfallen.
Beitrag von redrose123 - 29.03.11 - 11:30 Uhr
Nur? Es gitb alleinerziehende die weit aus weniger bekommen.....Kiga kannst du deinen Anwalt fragen aber denk der ist in dem Unterhalt inbegriffen....
Beitrag von wolebstdudenn - 29.03.11 - 11:57 Uhr
" Nur 800€ Unterhalt"
In was für eine rosa Welt lebst du denn???
Soviel haben manche fürs Arbeiten am Monatsende grade so raus!
Dann gibt es genug alleinerziehende die gar keinen Unterhalt bekommen (ich gehöre dazu) und alle alleine finanzieren müssen unterm Strich habe ich am Monatende weniger als das was du insgesammt raus hast obwohl ich arbeite.
Und wenn man alles in allem zusammen rechnet wird dir nix zustehen!
Du kannst allerdings versuchen Wohngeld zu beantragen.
LG
Beitrag von falkster - 29.03.11 - 13:37 Uhr
Als Gegenfrage: In was für einer Welt lebst Du denn?
Das "nur" war von der TE extra in Anführungszeichen gesetzt...
Wenn ich schon zitiere, dann bitte richtig und vor allem sinngemäss.
Beitrag von bruchetta - 29.03.11 - 12:34 Uhr
Du hast € 800,-- Unterhalt plus Kindergeld und Erziehungsgeld.
Wenn das Erziehungsgeld ausläuft, könntest Du das mit einem € 400,-- Job wieder auffangen.
Das sollte ja wohl reichen....
Beitrag von silbermond65 - 29.03.11 - 12:55 Uhr
800 Euro Unterhalt (nur ?
) + 300 Euro EG + 368 KG
Damit dürftest du für ALG 2 zuviel haben.Aber du könntest versuchen Wohngeld zu beantragen.
Für Kitakosten mal beim JA nach einem Zuschuß fragen ,ebenfalls wegen einem Krippenplatz bzw. einer Tagesmutter.
Beitrag von lockenlilly - 29.03.11 - 13:48 Uhr
lesen hier manche auch richtig?
Elterngeld bekommt sie nur noch einen Monat.
an die Threaderstellerin.
Füttere einen Alg2-Rechner (gibt es zahlreiche im Netzt) und rechne dir aus, ob du noch was bekommen würdest.
Welche Mieten angemessen sind kann man so pauschal nicht sagen, da müßtest du dich schlau machen.
LG
Beitrag von guppy77 - 29.03.11 - 17:17 Uhr
huhu
solange du elterngeld bekommst steht dir kein alg2 zu.
ab mai siehts anders aus.
du hast wenn mich nicht alles täuscht folgenden anspruch:
364€ für dich,
215€ für kind 1,
215€ für kind 2,
mehrbedarf alleinerziehend 131€,
mietzuschuss (nehmen wir mal an 450€ .. muss man schaun,
weiß ich jetzt nicht).
...
macht einen bedarf von ca. 1375€
du hast 800€ unterhalt + 368€ kindergeld. = 1168€
käme ein Anspruch von ca. 200 € raus, aber wie gesagt ab MAI
wenn du arbeiten gehen würdest, und würdest du bei einem nettolohn von 350€ keinen anspruch mehr auf alg2 haben. ( ist pauschal mit der miete gerechnet .. wir kennen ja deine neue miete nicht ). also wenn du einen 400 € job annimmst, steht dir kein alg2 zu. vielleicht aber wohngeld, muss man schaun.
von daher würde ich dir raten gleich zur wohngeldstelle zu gehen um da zu schaun, ob die auch dir wohngrößen vorschreiben. das weiß ich nicht. zu den kitazuschuss wird nach einkommen berechnet, da du wenig hast bezahlst auch wenig.
lg guppy
Beitrag von 88lovve - 30.03.11 - 12:32 Uhr
hiiiiiii
also erstmal also elterngeld wurde bei mir aber nicht an harz4 angerechnet...dazu habe ich auch noch gearbeitet und ich habe für mich und meinen sohn 961€ vom amt bekommen, dann für die paar std arbeit 120€ im monat und noch 300€ elterngeld und kindergeld 184€...also insgesammmmt habe ich 1565€..davon habe ich dann miete alles gezahlt.
und kita wurde vom jugendamt übernommen nur meine teilflicht eben von 56€...und du hast ja 2kiner...
liebe grüsse
Beitrag von guppy77 - 30.03.11 - 12:53 Uhr
>>> Grundsätzlich wird Elterngeld bei Bezug von Arbeitslosengeld 2 auf das ALG2 angerechnet. Ausnahmen bestehen, wenn innerhalb der letzten 12 Monate Einkommen aus Arbeit erzielt wurde.<<<
vielleicht weil arbeit hattest wurde es nicht angerechnet.
Beitrag von zoimaus - 30.03.11 - 19:32 Uhr
Bei mir wurde es auch nicht angerechnet und meine Kinder waren grad 6 Monate alt und hatte noch 1,5 Jahre in denen ich Elterngeld bekommen hätte!
Beitrag von jiny84 - 30.03.11 - 20:35 Uhr
Elterngeld wird auch erst seit diesem Jahr komplett angerechnet,vorher nichts
