ICh sitz hier grad mit meiner Nachbarin die mich gefragt o ich ihr ma eben helfen kann- inet zugang usw ;)
Sie und ihr Freund, haben eine gemeinsame Tochter von 2Jahren, sie ist Harz Iv Empfängerin und er hat ein "Normales" Gehalt von 1.300Netto. (bei Pfähndung, 800€) Diie beiden wohnen in getrennten Wohnungen. Sie möchte erst mit ihm zusammen ziehen, wenn seine Schulden-bezahlt-bzw das alle im Griff ist. Jetzt hat sie Angst, wegen Gerichtsvollzieher usw usw.. Er kann dort aber auch nicht weg, weil er seine Eltern mit pflegt.
Sie bekommt Unterhalt von ihm 214€
Wenn die beiden jetzt heiraten würden, aber weiterhin in getrennten Wohnungen wohnen bleiben, würde ihr dann weiterhin ihr ALg2 zustehen?
sie:Hartz Iv.er:einkommen, heirat zwei Wohnungen
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Beitrag von sunny.we - 29.03.11 - 12:42 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 29.03.11 - 12:58 Uhr
Sie möchte wg. der Schulden nicht mit ihm zusammenziehen, hat aber ein Kind mit ihm?
Würden sie auch in zwei Wohnungen leben und doppelte Kosten auf sich nehmen, wenn sie alles komplett aus eigener Tasche zahlen müßten?
Gruß,
W
Beitrag von hauke-haien - 29.03.11 - 13:20 Uhr
1. Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende, Menschen müssen einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben.
2. Verheiratete sind gegenseitig Unterhaltspflichtig.
Daraus folgt, dass sie automatisch eine Bedarfsgemeinschaft bilden und ALG2 neu berechnet wird, ggf. entfällt.
Aus purer Romantik zu heiraten ist in dieser Situation eine ganz schlechte Idee!
LG, H.H.
Beitrag von ppg - 29.03.11 - 17:06 Uhr
Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende, Menschen müssen einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben.
ist das wirklich so?????
Ich persönlich fände eine Ehe mit zwei Wohnungen als Vorstellung/ Lebensmodell richtig klasse
Ute
Beitrag von docmartin - 29.03.11 - 22:24 Uhr
Nur auf dem Papier. Es muss einen Hautpwohnsitz geben. Trotzdem kann man natürlich zwei Wohnungen haben, getrennt leben und sich im Alltag nciht so auf die Füße treten, dafür aber die gemeinsame Zeit genießen. Wir sind auch große Fans dieser Wohnungsaufteilung!
dm
Beitrag von kathi.net - 29.03.11 - 13:25 Uhr
Warum würden sie denn heiraten?
Beitrag von fbl772 - 29.03.11 - 13:40 Uhr
Das lässt sich so pauschal nicht sagen
- jetzt bezahlen sie zwei Wohnungen nebst Nebenkosten
- im Falle einer Heirat steigte die Pfändungsfreigrenze seines Gehaltes
- im Falle einer Heirat bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft mit gegenseitigen Unterhaltsansprüchen - von der Tochter abgesehen - Auswirkung auf Harz IV
Wieso hat sie Angst vor dem Gerichtsvollzieher? Auch nach der Heirat bleibt ihr Auto ihr Auto und ihr Schrank ihr Schrank - ihr Eigentum kann er also nicht pfänden. Seine Schulden bleiben seine Schulden, auch nach der Hochzeit.
VG
B
Beitrag von windsbraut69 - 29.03.11 - 13:44 Uhr
"- im Falle einer Heirat bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft mit gegenseitigen Unterhaltsansprüchen - von der Tochter abgesehen - Auswirkung auf Harz IV "
Unterhaltspflichtig beiden gegenüber ist er ohnehin schon.
LG
Beitrag von fbl772 - 29.03.11 - 16:44 Uhr
klang aber eher so, als ob das bislang unberücksichtigt blieb ?
Aber klar, du hast Recht.
VG
B
Beitrag von windsbraut69 - 30.03.11 - 12:21 Uhr
Weil er wohl zu wenig verdient....
LG
Beitrag von lichtchen67 - 29.03.11 - 13:52 Uhr
Sie leben nicht zusammen, weil sie das nicht möchte und er erst seine Schulden in den Griff bekommen soll... aber heiraten möchte sie ihn?
Kann mir mal jemand diese Logik erklären 
Ich dachte Heirat ist "mehr" verpflichtung als zusammen leben.....
Lichtchen
Beitrag von 16061986 - 29.03.11 - 15:34 Uhr
wenn sie zusammen ziehen würden würde sein pfändungsschutzgrenze erhöht weil er ein unterhaltspdlichtiges kind in der wohnung hat und somit hat er auch mehr geld. selbst jetzt sind 800 euro viel zu wenig für einen alleinstehenden da würd ich mich nochmal schlau machen
schau dir mal die tabelle an http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/tipps/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/neue-pfaendungstabelle-2005.html
Beitrag von king.with.deckchair - 29.03.11 - 20:39 Uhr
Ich muss brechen!
Beitrag von biene0812 - 29.03.11 - 20:47 Uhr
der Selbstbehalt liegt bei 950 Euro - bloß mal so als Anmerkung
LG
Beitrag von woodgo - 30.03.11 - 08:51 Uhr
Also sinnfrei ist milde ausgedrück, man könnte sich die Frage ja selber beantworten
Beitrag von marion2 - 30.03.11 - 14:46 Uhr
Hallo,
sie soll mit dem Heiraten warten, bis seine Situation geklärt ist.
Er pflegt seine Eltern? Bekommt er Pflegegeld zusätzlich zum Gehalt?
Gruß Marion
