wie habt ihr den Elternzeit antrag an ere chefs

geschrieben ??
er möchte jetzt sowas haben, obwohl mein kind nochgarnciht auf der welt ist
wie schreibe ich das

mein vorraussichtlicher Entbindungstermin ist der 12.08.2011.
hiermit beantrage ich als Altenpflegerin in ihrem Unternehmen, die Elternzeit zusammenhängend vom vorraussichtlichen Geburtstermin 12.08.2011

möchte ja 12monate zuhasue bleiben gleich mit datum oder 12moante schreiben




ich hasse sowas

1

Vor der Geburt reicht ein formloser 3-Zeiler, dass du 12 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen willst mit dem ET und dem wahrscheinlichen Zeitraum.
So wie du es gemacht hast.
Nach der Geburt wollen die meisten Arbeitgeber dann innerhalb von einer Woche das förmliche Formular.

Ich hasse es auch :-)

2

Hallo, das war schon ganz OK. Wenn Du allerdings nicht vorhast, in den nächsten 3 Jahren über 30 Std/Woche zu arbeiten, rate ich Dir, die Elternzeit gleich für 3 Jahre zu beantragen, frau kann nämllich bis zu 30 Std in der Elternzeit arbeiten und es gibt einige Vorzüge wie Kündigungsschutz etc.
Ich wußte das leider beim 1. Kind nicht, werde es aber jetzt so machen.

Demnach würdest Du schreiben:

Hiermit beantrage ich als Altenpflegerin in Ihrem Unternehmen Elternzeit für eine Dauer von x Jahren, zu rechnen ab dem voraussichtlichen Geburtstermin 12.08.2011.

LG - Merline

11

Das ist ein sehr schlechter Rat, das geht oft nach hinten los. Was spruicht dagegen nur 2 Jahre anzumelden und das 3. Jahr bei Bedarf erst nach dem 2. Jahr?

NIchts?!?

DAfür spricht aber, dass man vorther wieder arbeiten kann, verkürzen geht ja nicht.
dass man das 3. Jahr noch übertragen kann
dass man bei einer weitern Geburt flexibler mit der Elternzeit ist usw


Also nein, besser nur 2 Jahre anmelden.

UNd der Beginn ist auch falsch, denn die Elternzeit beginnt erst nach dem Mutterschutz, ist entscheidend, weil man sonst auf den AG Zuschuß verzichtet.

Also besser erst informieren, dann Ratschläge geben!

3

Huhu,

du musst doch den Elternzeitantrag jetzt noch gar nicht abgeben.
Ich habe gewartet bis die kleine Maus da war und dann per Einschreiben einfach 3 Sätze geschrieben. Name des Kindes, Geburtstag und die Zeit wie lange ich Elternzeit nehme.

Aber falls du vor hast 3 Jahre zu nehmen, gib trotzdem erst einmal nur 2 Jahre an.

Schau auch mal auf der elternzeit seite im Netz, da gibt es Vordrucke.

Liebe Grüße
Ness

4

Leider wird das Gehalt dann ja auf das Elterngeld angerechnet und dieses somit weniger.

5

Moment, das wird nur angerechnet, wenn man während des Elterngeldbezugs schon wieder in irgendeiner Form arbeitet. Ich würde das natürlich erst nach den 12 Monaten Elterngeld machen. Wenn man dann noch 2 Jahre Teilzeit arbeiten möchte, ist man am besten geschützt, die Elternzeit auf 3 Jahre zu beantragen (dann alsio inkl. erstes Jahr mit Elterngeld).
lg - Merline

12

Auch dann ist es sinnvoll erstmal nur 2 Jahre anzumelden, so wie es gesetzlich vorgesehen ist!

6

Du mußt das doch vor der Geburt deines Kindes noch gar nicht angeben. Jetzt stell dir mal vor du würdest ein extremes Frühchen bekommen oder es passiert sonst was mit dem Baby, was man natürlich nicht hofft, und du hast dann nur 12 Monate angegeben. Was dann aber jetzt auf Grund des Frühchens oder so gar nicht zu Regeln ist....und dann????
Also so weit ich das weiß muß man das vor der Geburt nicht angeben und würde ich auch nicht.

LG

7

vor der geburt musst du meines erachtens gar nix abgeben, erst zur geburt (spätestens eine woche danach!!) musst du den schriebs abgeben, da die das geb.datum des zwerges brauchen.

8

Du mußt dieses Schreiben rein rechtlich gesehen erst bis 1 Woche nach der Geburt abgeben.
Es ist aber nur nett und fair seinen Chef nicht ganz im Dunkeln zu lassen und ihn bereit schon frühzeitig in Kenntniss zu setzten wie lange du ihm nicht mehr zur Verfügung stehst!

Ich persönlich habe mein Briefchen schon mit Beginn der Mutterschutzfrist abgegeben und natürlich vorher längst mündlich angegeben, wie lange ich EZ nehmen möchte.


Es reicht völlig aus wenn du schreibst:

Hiermit beantrage ich nach der Geburt meines 1. (2. oder 3. ........) Kindes mit voraussichtlichem Entbindungstermin xy.xy.2011 Elternzeit für die Dauer von 1, 2 oder eben 3 Jahren in Anspruch zu nehmen.
Eine Geburtsurkunde werde ich Ihnen selbstverständlich baldmöglichst nachreichen.


Mit freundlich...............


xy




Das reicht !


Und ICH würde niemals nur 1 Jahr ES nehmen, du weißt nicht was noch so alles kommt und nach 1 Jahr muß dir dein AG die EZ nicht verlängern!
Nimm wenigstens 2 Jahre dann bist du ganz offen und kannst sogar das 3. Jahr hinhängen, ohne daß dir jemand Steine in den Weg werfen könnte.



LG mf3

9

wir können leider keine zwei Jahre nehmen da das finanziell nciht gehn würde leider :(

13

Das ist aber leider falsch, denn der Mutterschutz ist vor dem Beginn der Elternzeit, außerdem meldet man nur an, beantragt nicht!

weiteren Kommentar laden
10

Weise ihn auf das BEEG hin und das du die Anmeldung (klein Antrag!) erst eine Woche nach der Geburt gestellt haben musst und erst nach der Geburt stellen kannst.

Also nein, ich würde ganz klar noch nichts schreiben. Auch für deinen AG gelten Gesetze!

Ansonsten meldest du natürlich nicht ab der Geburt Elternzeit an sondern erst nach dem Mutterschutz, sonst verzichtest du auf den Ag-Zuschuß zum Mutterschaftsgeld!