Hallo,
ich habe eine Frage... Ich lebe momentan mit meinen Kindern von ALG 2. Nun habe ich nächste Woche zwei Vorstellungsgespräche, ich hoffe es klappt, ich möchte so gern für uns allein sorgen können
.
Nun ist die Frage, wie das dann mit dem ALG 2 abläuft. Angenommen, ich würde zum 1.5. anfangen und den Lohn für Mai gäbe es dann erst Anfang Juni, wie es ja auch üblich ist, wovon leben wir denn dann im Mai? Kann ich dann irgendwas für den einen Monat beantragen? Dann bekomm ich ja Geld und wir sind aus dem Bezug raus ...
Danke und lG
Job und ALG 2
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Beitrag von munich24 - 30.03.11 - 13:31 Uhr
Beitrag von duchovny - 30.03.11 - 14:16 Uhr
Wenn dein Geld für Mai wirklich erst im Juni kommt (wichtig, dass es nicht am 31.05. oder so kommt), dann bekommst du den Mai noch Geld von der ARGE! Wenn dein Lohn Ende Mai kommt, zahlt die ARGE meist vor, aber du hast es dann zurückzuerstatten. Es gilt der Zufluss des Geldes! Hoffe ich hab es dir verständlich erklären können!
GLG
Beitrag von munich24 - 30.03.11 - 21:22 Uhr
Ok, danke.
Beitrag von gorgona - 30.03.11 - 20:59 Uhr
Hallo,
bei mir ist es so, dass ich am 08.03. angefangen habe Teilzeit zu arbeiten. Da ich 2 Kinder habe (Kindergarten und Schulkind) bin ich froh, etwas sehr flexibles gefunden zu haben. Dem Jobcenter habe ich Anfang März mitgeteilt, dass ich ab 08.03. anfange zu arbeiten und sobald ich meine erste Lohnabrechnung habe. diese dem Amt zuschicke. Tja, heute habe ich einen Bescheid im Kasten, sie gehen von € 500,00 netto im Monat aus und jetzt habe ich natürlich zu wenig Geld überwiesen bekommen. Da meine Kinder Wohngeld bekommen, sind sie aus der BG raus. Unterhalt und Kindergeld wurden mir aber trotzdem voll abgezogen. Naja, morgen geht der Widerspruch raus. Wer, wie, was, wieso, weshalb warum... keine Ahnung!
Da ich keinen Job finde, der mir von 08:30 bis 12:30, 5 Tage die Woche, 1200 Euro bringt, bekomme ich eben noch "etwas" Alg. II. Allerdings würde ich lieber auf die € 100,00 und die 20% verzichten, dann wär ich das Amt nämlich los. Aber das geht ja leider nicht.
Von meiner Schwester weiss ich (sie arbeitet bei einem Rechtsanwalt und macht viel Alg. II Sachen), dass die für den jeweiligen Monat gezahlt Differenz zurückbezahlt werden muss. Wenn nötig, auch mit Ratenzahlung.
Euch noch einen schönen Abend,
gorgona
