Abfindungsrechner online, wer kennt sich aus??

Hallo,

benötige bitte dringend mal eine Antwort.

Habe online einen Abfindungsrechner gefunden, da wird ausser der Abfindungssumme auch nach der voraussichtlichen Jahreslohn/gehalt nachgefragt.
Was muss ich da eingeben wenn ich zum 30.04.2011 mit der Beschäftigung aufhöre, nur die 4 Monatsgehälter oder trotztdem das ganz Jahresgehalt,

Hoffe mir kann jemand weiterhelfen

vielen dank im voraus
anja

1

Dort musst du den Lohn angeben, den du in diesem Jahr voraussichtlich bekommen würdest, wenn dein Arbeitsverhältnis in diesem Jahr nicht enden würde.

Der Rechner braucht die Angabe um zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine begünstigte Besteuerung der Abfindung vorliegen.

Denke bitte daran, der Rechner bietet nur Anhaltspunkte und hat nicht in jedem Fall recht.

LG

2

Was soll das bringen ?

Meines Wissens gibt es keine allg. Gesetzmäßigkeit wo die Höhe der Abfindung festgelegt ist.

In den Betriebsvereinbarungen ist meistens festgelegt...z.B. 1,5 Brutto Gehälter pro Beschäftigungsjahr.

Gruß

3

Es geht um die steuerliche Begünstigung, nicht wie viel Abfindung "erlaubt" ist. Es ist die Frage zu klären inwieweit eine Zusammenballung der Einkünfte vorliegt, denn nur diese ist begünstigt. Sollte eine in Hinsicht auf das bezogene Gehalt exorbitant hohe Abfindung gezahlt worden sein, so ist diese nicht begünstigt.

Die Begünstigung besteht darin, dass die gezahlte Abfindung zur Berechnung der Steuer fiktiv auf einen 5-Jahres-Zeitraum verteilt wird und somit eine günstigere Progression erreicht wird.

4

Hast Du eine Steuerfachangestellte im Freundes- oder Bekanntenkreis?

Der Arbeitgeber ist eigentlich mit verpflichtet, die für Dich günstigste Versteuerung herauszufinden. Das tun aber nicht alle, aber sollten es eigentlich.

Am einfachsten wäre für Dich der Weg, wenn Du eine Steuerfachangestellte oder einen Wirtschaftsprüfer im Bekanntenkreis hättest.

Eine andere Alternitive wäre, Dich beim Finanzamt beraten zu lassen. Ja, man bekommt dort echt Hilfe, auch wenn man es nicht immer glauben mag, da man denkt, der Fiskus will "nur" ziehen. Nein, man sucht auch für Dich günstige Wege um Dir ein Plus auf dem Konto zu verschaffen.

Nur so als Tipp :-)

LG Janette

5

Du musst das erwartete zu versteuernde Jahreseinkommen angeben, da bei der Berechnung der Steuern auf eine Abfindung die so genannte Fünftelregelung angewandt wird. Dabei wird ein Fünftel der Abfindung zu deinem Jahreseinkommen dazuaddiert und dann die Steuern berechnet. Der Anteil der Steuern der auf das Fünftel der Abfindung entfällt wird wieder mit fünf multipliziert und das Ergebnis ist das was du als Steuer auf die Abfindung zahlen musst. Genau kannst du das auch auf http://www.abfindungs-rechner.com nachlesen.