Wie ist das bei einem Vertrag, der nur für die 6 Monate der Probezeit abgeschlossen wird und dann erst ggfs verlängert wird - dann mit gesetzlichen Kündigungsfristen?
In den ersten 6 Monaten kann ja eh jeder ohne Angabe von Gründen kündigen. Warum der "Umweg" über eine explizit notwendige Verlängerung des Vertrages? Hatte bisher nur unbefristete mit normaler PZ und mir ist nun der Unterschied nicht so ganz klar?
Oder verlängert sich dadurch die PZ um weitere 6 Monate?
Die Stelle ist eigentlich langfristig gedacht - keine Saisonarbeit oder EZ-Vertretung o.ä.?
Vertrag / Probezeit
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Beitrag von a11ure - 31.03.11 - 11:51 Uhr
Beitrag von kruemlschen - 31.03.11 - 12:11 Uhr
Hi,
so kann man z.B. den Kündigungsschutz von Schwangeren umgehen 
Gruß K.
Beitrag von a11ure - 31.03.11 - 12:18 Uhr
Da ich nicht vorhabe, ss zu werden, entstehen mir als AN aber erst mal keine weiteren Nachteile gegenüber einem normalen Vertrag?
Beitrag von kruemlschen - 31.03.11 - 14:10 Uhr
Das kann ich Dir ehrlich nicht sagen.
Mir wäre ein pot. AG der solche Verträge anbietet aber unsympathisch und wenn ich eine Wahl hätte, würde ich einen anderen bevorzugen.
Beitrag von a11ure - 31.03.11 - 14:46 Uhr
hab keine wahl
Beitrag von kruemlschen - 31.03.11 - 15:12 Uhr
na bevor ich ohne Job da stehst, würd ich das auch machen.
