Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Elterngeld. Vielleicht kann mir jemand dabei helfen.
Und zwar folgendes:
Mein Mann und ich haben 2 Kinder im alter von 2 Jahren (September 2008) und 4 Jahren (September 2006). Zurzeit bin ich als Tagesmutter tätig und verdiene ca. 650€, davon kann ich steuerlich ca. 50% als Betriebskosten abziehen. Somit habe ich einen Gewinn von 325€. Diese 325€ muss ich am Ende des Jahres noch versteuern. Nun meine Frage: welchen Betrag ziehe ich zur Berechnung meines Elterngeldes ein? 650€ (das bekomme ich ja ausbezahlt) oder wie zur Steuerabrechnung nur 325,-€? Wieviel bekomme ich dann für Elterngeld und wie sieht es mit dem Geschwisterbonus aus? Dann wüsste ich noch gerne ob ich ohne Abzüge weiterhin arbeiten darf und/oder wieviele mir bei einer Tätigkeit als Tagesmutter dann vom Elterngeld abgezogen wird?
Glg und dankeschön schon einmal fürs weiterhelfen...
Elterngeld frage bei selbstständige Tätigkeit
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Beitrag von 27.september.2006 - 31.03.11 - 12:23 Uhr
Beitrag von amory - 31.03.11 - 13:36 Uhr
Hallo,
das Elterngeld wird nach dem netto berechnet. also müsstest du 325 angeben....das lohnt sich aber nicht, da würde ich einfach den basissatz ovn 300 euro beantragen (wenn der noch so hoch ist)
wenn du den basissatz bekommst kannst du dazuverdienen was du möchtest, du darfst nur nicht mehr als 30 Std/Woche arbeiten.
So war es jedenfalls 2009 bei mir.
Zum Geschwisterbonus kann ich leider nichts sagen, soweit ich weiß bekommt man den aber nur für kinder unter 3.
die sichersten infos bekommst du aber von der elterngeldstelle. ruf da mal an und lass dich beraten.
grüße, amory
Beitrag von susannea - 31.03.11 - 13:58 Uhr
Da sogar erst das Einkommen nach dem Steuerabzug zählt, lohnt es sich für dich nicht und es gibt 300 Euro Sockelbetrag. DA du 2 unter 6 Jahren hast, gibst den Geschwisterbonus noch.
Als Tagesmutter darfst du bis zu 5 Kindern betreuen. Beim Sockelbetrag wird dann auch nichts gekürzt!
Beitrag von karamalz - 31.03.11 - 14:49 Uhr
hi,
die 325€ sind doch schon bereinigt? so weit ich mich erinnern kann, werden die einnahmen herangezogen aus selbstständiger tätigkeit und das sind bei dir 650€.
am geschicktesten du rufst dein zuständiges amt mal an!
alles gute!
k.
Beitrag von susannea - 31.03.11 - 19:03 Uhr
Nein, bei selbstständiger Tätigkeit wird nur der Gewinn abzüglich Steuern genommen ;)
Beitrag von amory - 01.04.11 - 08:04 Uhr
das stimmt, es zählt nur der Gewinn, nicht die Einnahmen.
Eben das bereinigte netto, wie bei allen anderen auch.
