Hi
Ich würde gerne wissen ob man nach dem Elterngeld, in der Elternzeit irgend eine Hilfe/Geld bekommt?
Lg Lilly
Bekommt man Geld nach dem Elterngeld?
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Beitrag von lilly-rose - 31.03.11 - 13:52 Uhr
Beitrag von susannea - 31.03.11 - 13:55 Uhr
DAs Kind hat einen Vater, der zahlt Unterhalt oder unterhält euch. Mehr außer Kidnergeld gibts nicht. (In einigen Bundesländern gibts noch Landeserziehungsgeld).
Beitrag von kruemlschen - 31.03.11 - 14:08 Uhr
Hi,
unter Umständen erhält man Landeserziehungsgeld, i.d.R. ist man allerdings für seinen Lebensunterhalt wieder selbst zuständig es sei denn man kann Unterhaltsansprüche geltend machen.
Gruß K.
Beitrag von sechisi - 31.03.11 - 14:17 Uhr
Hallo,
wenn man im Rahmen der Elternzeit arbeitet ja.
Ansonsten grundsätzlich nicht.
Aber das wolltest Du sicher nicht hören/lesen!
Gegenfrage: Wofür solltest Du Hilfe/Geld bekommen???
sechisi
Beitrag von lilly-rose - 31.03.11 - 17:29 Uhr
Hi
Natürlich hätte ich lieber gehört, dass man eine Unterstützung bekommt, wenn man sein Kind erst mit drei Jahren in den Kindergarten geben will.
Ich würde gerne mein Kind so lange unter meiner Obhut lassen bis sie drei ist und nicht die vorherige Erziehung den Erziehern überlassen.
Bei meiner ersten Tochter habe ich das so gemacht und ich finde es wahnsinnig was sie alles gelernt hat und wie sich entwickelt hat. Das würde ich dann alles verpassen und nicht mehr so viel dazu beitragen.
Ich hätte gerne das Recht in meiner Elterzeit daheim bleiben zu können ,ohne am Hungertuch nagen zu müssen.
Nicht weil ich nicht arbeiten will, sondern weil ich gern Mama bin und ich nicht Kinder bekommen habe um sie weg zu geben.
Es ist jeden seine Entscheidung. Wenn du das so für dich ok ist, würde ich nie darüber urteilen.
Lg Lilly 
Beitrag von sechisi - 31.03.11 - 17:59 Uhr
Hallo,
in einem anderen Beitrag habe ich bereits geschrieben, dass ich persönlich nicht für das "nur" Hausfrauen- und Mutterdasein geschaffen bin, aber allen Müttern Respekt zolle, die selbstfinanziert dieses Lebensmodell führen!
Das Zauberwort hier ist ganz klar SELBSTFINANZIERT, d.h. ohne Zuschüsse von Vater Staat!
Diese Gedanken sollten man sich VOR der Familienplanung machen und ggfl. ausreichend Rücklagen bilden!
Wer das finanziell nicht schafft muß arbeiten gehen!
Ich bin nicht bereit und willens für Mütter arbeiten zu gehen und Steuern zu zahlen, die diese erschreckenden und schmarotzerhaften Nehmermentalitäten vorweisen!
Du hast also durchaus das Recht in Deiner Elternzeit zu Hause zu bleiben, keine Frage!
Die Frage ist eben nur, ob Du es dir finanziell leisten kannst!!!
"Nicht weil ich nicht arbeiten will, sondern weil ich gern Mama bin und ich nicht Kinder bekommen habe um sie weg zu geben"
Ich bin auch gerne Mama und bekomme die wesentlichsten Entwicklungsschritte meiner Kinder mit - und dazu lebe ich meinen Kindern noch vor, dass man nicht alles geschenkt kriegt sondern eben für seinen Lebensunterhalt arbeiten muß!
VG, sechisi
Beitrag von windsbraut69 - 01.04.11 - 15:17 Uhr
Das Recht hast Du doch, wenn Du Dir den passenden Partner ausgesucht hast oder vorher finanzielle Reserven geschaffen.
"Jedem seine" Entscheidung ist es solange diese auch selbst finanziert wird.
Beitrag von woodgo - 31.03.11 - 16:23 Uhr
Das Geld des Vaters und das erarbeitete Geld. Ansonsten kann man eben nicht länger als ein Jahr zu Hause bleiben, armes Deutschland, echt...
Beitrag von charleen820 - 31.03.11 - 17:44 Uhr
Nach dem Elterngeld - Arbeiten gehen!!! Ganz klar....
Oder meinst du etwa, der Staat kommt für Dich & dein Kind 18 Jahre lang auf??? 
Danach muss man wohl seinen Hintern aus dem Bett bewegen!
Ansonsten habe ich einen TIP: VERHÜTEN!
Beitrag von leah82 - 01.04.11 - 14:48 Uhr
So eine sinnlose, kontraproduktive und aggressive Antwort hab ich lange nicht gelesen!

ziemlich oberschlau...meinst du nicht?
Aber ich schiebs mal auf die Hormone
, geht mir manchmal genauso!
Beitrag von sinastern - 31.03.11 - 18:06 Uhr
Aber das stimmt doch gar nicht,.....was ihr hier schreibt 
ich würde nwieder teilzeit arbeiten mir 30h und mehr verdienen als mancher mir 40 h...aber ich habe erst im okt. einen krippenplatz bekommenund so muss ich leider 4 monate überbrücken...
wen du mehr fragen hast schreib mir ne PN...
Finde es auch nicht ok wen viele das ausnutzen...aber in der not muss es gehen.eben keinen krippenplatz etc.
Beitrag von windsbraut69 - 01.04.11 - 15:19 Uhr
Sie ist NICHT in Not, sie will nur nicht arbeiten!
Außerdem gibt es diese "Überbrückungsmöglichkeit" nur bei tatsächlicher Bedürftigkeit.
Beitrag von sinastern - 02.04.11 - 17:15 Uhr
keinerlei Betreung für ein 1 jähriges Kind ist also für dich kein wirklicher Grund ?
