Hallo,
meine Tochter ist 15 und wurde im Supermarkt beim klauen erwischt.
Nun hab ich ein Schreiben vom Anwalt bekommen, dass ich knapp 90,00€ zahlen soll.
Seh das überhaupt nicht ein, meine Tochter aus der Verantwortung zu nehmen. Kann ich in ihrem Alter diesen Betrag in Arbeitsstunden umwandeln lassen, die sie dann leisten muss und wie geh ich dabei vor?
Danke und LG
Tochter hat geklaut, Schreiben vom Anwalt
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von stellamarie99 - 31.03.11 - 16:45 Uhr
Beitrag von mamavonyannick - 31.03.11 - 16:52 Uhr
Ruf doch einfach beim Anwalt an!
vg, m.
Beitrag von shampoo - 31.03.11 - 16:53 Uhr
du bezahlst die 90,-€ und stellst ihr eine rechnung aus. die soll sie abbezahlen bei dir oder abarbeiten.
Beitrag von gh1954 - 31.03.11 - 16:55 Uhr
Arbeitsstunden verhängen meinst du? Dazu wäre ein Verfahren nötig, das sicher mehr Geld als diese 90 Kosten würde.
Hol dir das Geld von deiner Tochter wieder.
Beitrag von kathi.net - 31.03.11 - 16:56 Uhr
Du zahlst und deine Tochter stottert es dann bei dir ab. Alternativ zahlst du nicht und deine Tochter bekommt ein Verfahren an den Hals - ist das besser?
Beitrag von demy - 31.03.11 - 17:22 Uhr
Hallo,
theoretisch/rechtlich gesehen musst du gar nichts zahlen, sondern deine 15 jährige Tochter.
Die Forderung an dich ist also nicht wirklich haltbar und von dir auch nicht eintreibbar.
Wenn du fies bist, dann verweist du den Anwalt mit seiner Forderung an deine Tochter.
Wenn deine Tochter finanziell in der Lage ist diese Forderung zu begleichen, dann sollte sie es tun.
Kann sie das nicht, dann startet sie mit einem Schuldentitel ins Leben.
Ob es dass Wert ist, müsst ihr in eurem Familienrat klären.
Mit Arbeitsstunden hat der Anwalt gar nichts zu tun, es handelt sich wohl um Schadenersatz und das ist eine zivilrechtliche Sache.
Gruß
Demy
Beitrag von traumkinder - 31.03.11 - 17:23 Uhr
ich würde es auch nicht beim verantwortlichen abstottern lassen!! stell dir mal vor was das nach sich ziehen würde...
ich würde es auch so machen wie es die anderen vorschlagen! du zahlst es und deine tochter muss es bei dir abarbeiten oder dir zurückzahlen, je nachdem was dir lieber ist!!
mein vater würde jetzt sagen:
"klauen ist ja das eine, aber so blöd sein und sich erwischen zu lassen..."
Beitrag von strandschoenheit - 31.03.11 - 17:29 Uhr
Hallo,
mich würde interessieren, für was diese 90 Euro denn sein sollen? -ist das halbwegs transparent aufgelistet? Im Zweifelsfall erst einmal Widerspruch einlegen. Zumal ja auch die Frage ist, in wie weit du da überhaupt haftbar bist.
LG,
Sandy
Beitrag von vwpassat - 31.03.11 - 17:37 Uhr
Warum fragst Du hier?
Frag lieber erstmal Deine Tochter, was sie geklaut hat, wie es dazu kam, etc...?
Dann würd ich mir das Mädel mal ordentlich zur Brust nehmen, Diebstahl ist doch nicht normal, oder?
Beitrag von nadine3301 - 31.03.11 - 19:46 Uhr
Wer hat es denn in seiner Jugendzeit mal nicht gemacht?
Beitrag von catch-up - 31.03.11 - 20:51 Uhr
*meld*
Beitrag von powerschnecke - 31.03.11 - 21:24 Uhr
Hier
Beitrag von cocoskatze - 01.04.11 - 05:37 Uhr
Was ist denn das für eine blöde Antwort??
Es gibt sicherlich Millionen Menschen, die sowas in ihrer Jugendzeit NICHT gemacht haben!
Nur weil ein kleiner Teil (oder auch größerer Teil) der heutigen Jugend gewisse kriminelle Energien hat, heißt das ja wohl nicht, dass sowas als "Jugendsünde" zu verharmlosen ist!
Diebstahl ist Diebstahl. Egal ob jugendlich oder erwachsen!
Beitrag von windsbraut69 - 01.04.11 - 11:16 Uhr
Ich.
Ganz ehrlich.
Gruß,
W
Beitrag von manavgat - 01.04.11 - 17:03 Uhr
ich.
und es gibt noch mehr Leute, die nie etwas stibitzt/geklaut haben.
Gruß
Manavgat
Beitrag von manavgat - 01.04.11 - 17:02 Uhr
wen vertritt der Anwalt?
Den Supermarkt?
Ich würde die 90 Euro zahlen und ihr das solange vom Taschengeld abziehen, bis es erledigt ist!
Gruß
Manavgat
