Hallo Ihr lieben!
Brenzlige Frage einer Freundin.
Sie hat etwas in Auftrag gegeben. Bezahlung bei Abholung. Mehr als ein halbes Jahr verstrich, es kam ein Brief per einschreiben. Sie hat ihn geholt, aber auf dem Poststapel liegen gelassen, später hat ihr Mann ihr mehrere Briefe in ihr Ablagefach gelegt und so wurde der Brief schnell vergessen.
Es kam ein Zahlungsbefehl vom Gericht. Aber nicht nur an sie, sondern auch an ihren Mann. Kann er tatsächlich zur Zahlung verpflichtet werden?
Es ist ja nicht so, dass sie nicht zahlen will. Eine Anzahlung wurde nun auch geleistet.
Bitte, ich brauche keine blöden Meldungen von selber schuld usw., denn das weiß sie selber auch und sie macht sich eh schon genug runter.
Was ich brauche sind hilfreiche Infos darüber, ob ihr Mann wirklich zur Zahlung herangezogen werden kann, wenn sie etwas in Auftrag gibt bzw. bestellt.
Danke euch und liebe Grüße
liz
Kann der Ehemann zur Zahlung herangezogen werden?
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Beitrag von liz - 01.04.11 - 10:10 Uhr
Beitrag von thea21 - 01.04.11 - 10:55 Uhr
Wenn er nirgends im KV erwähnt ist, warum? Sippenhaft gibt es meiner Meinung nach nicht in D.
Beitrag von liz - 01.04.11 - 11:01 Uhr
Es gibt keinen KV. Das ganze basiert auf mündlicher Basis.
Beitrag von sassi31 - 01.04.11 - 13:08 Uhr
Hallo,
nein, er kann nicht zur Zahlung heran gezogen werden. Schließlich hat er den Vertrag nicht abgeschlossen.
Übrigens muss der Gläubiger nachweisen können, dass ein Kaufvertrag besteht (durch Unterschrift oder Zeugen). Kann er das nicht, dürfte es schwer für ihn werden, das Geld zu bekommen.
Was hat deine Freundin denn in Auftrag gegeben? Ist eindeutig nachweisbar, dass der Auftrag nur von ihr kommen kann?
Meinst du mit Zahlungsbefehl einen Mahnbescheid? Dagegen würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen, sofern die Frist noch nicht abgelaufen ist.
Gruß
Sassi
Beitrag von liz - 01.04.11 - 23:03 Uhr
Hallo Sassi!
Danke für deine Antwort. Es waren Fotos für die Hochzeit. Da hat sie den Fotografen ausgesucht, ausgemacht wann er wo fotografieren muss. Es gibt nix schriftliches. Aber klar, es existieren die Fotos. Und sie bestreitet die Forderung auch nicht.
Zahlungsbefehl heißt es in Ö. MAhnbescheid in D. Sie will ja keinen Widerspruch einlegen. Immerhin hat sies ja verbockt. Aber er sieht nicht ein warum er da mit reingezogen wird. Immerhin hat sie es in Auftrag gegeben und es vergeigt.
lg liz
Beitrag von sassi31 - 02.04.11 - 01:02 Uhr
Hallo,
dann kann sie nur fix bezahlen und hoffen, dass der Zahlungsbefehl dann erledigt ist und der Name ihres Mannes nicht igendwo negativ aufgelistet wird (Schufa oder so).
LG
Sassi
