Elterngeld - Finanzielle Nachteile vermeiden

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Beitrag von piba74 - 01.04.11 - 15:48 Uhr

Hallo!

Sitze gerade vor dem Elterngeldantrag und rätsele! Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:

Zitat Elterngeldantrag:

"Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollte Elternzeit entsprechend
den Lebensmonaten des Kindes und nicht nach Kalendermonaten
genommen werden.
Beispiel:
• Geburt des Kindes 25.01.2010
• Elternzeit 01.02.2010 bis 31.03.2010
Einkommen aus Tätigkeit vom 25.01.2010 bis 31.01.2010
muss auf das Elterngeld angerechnet werden!
Besser:
• Elternzeit nach LM 25.01.2010 bis 24.03.2010
keine Anrechnung von Erwerbseinkommen"
Zitat Ende

Was ich nicht verstehe: Wenn mein Kind am 25.01.2010 geboren wäre, dann hätte ich noch 8 Wochen Mutterschutz, dh ich werde die Elternzeit im Anschluß an den Mutterschutz beantragen. Oder liege ich da falsch.

Wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

Gute Zeit wünscht

Babs#kratz

Beitrag von windsbraut69 - 01.04.11 - 16:04 Uhr

Falsch :)
Du beantragst dann ab 25.01.2010.

LG

Beitrag von susannea - 01.04.11 - 20:21 Uhr

Äh nein, da liegst du falsch. Elternzeit meldet sie erst nach dem Mutterschutz an.

Elterngeld beantragt sie ab 25.1.

Beitrag von windsbraut69 - 02.04.11 - 09:33 Uhr

Es ging Ihr um Elterngeldeinbußen und die Elternzeit zählt ab Geburt, nicht 8 Wochen nach ET.

Beitrag von susannea - 02.04.11 - 09:38 Uhr

Falsch, die Elternzeit zählt ab Mutterschutzende!

Elterngeld und Elternzeit haben nur indirekt was miteinander zu tun!

Wann und wie sie das Elterngeld beantragt hat sie doch gar nicht geschrieben, sie fragte nach der Eltenrzeit und die beginnt eindeutig nicht direkt nach der Geburt!

Beitrag von susannea - 01.04.11 - 20:29 Uhr

Du liegst richtig, Elternzeit meldest du erst für nach dem Mutterschutz an, aber Mutterschutzzeiten werden angerechnet, somit kommst du dann eh auf Lebensmonate.

Elterngeld wird aber erst nach dem Mutteschutz taggenau gezahlt.

Beitrag von windsbraut69 - 02.04.11 - 09:32 Uhr

Nein.
Ihre Alternativen waren der 25.1. und der 1. 2. und es ging um Elterngeldeinbußen.
8 Wochen sind auch nicht 2 Monate...

Beitrag von susannea - 02.04.11 - 09:36 Uhr

Wo hast du die Daten her?!?

Sie schreibt: "Was ich nicht verstehe: Wenn mein Kind am 25.01.2010 geboren wäre, dann hätte ich noch 8 Wochen Mutterschutz, dh ich werde die Elternzeit im Anschluß an den Mutterschutz beantragen. Oder liege ich da falsch. "

Und nein, da liegt sie nicht falsch. Elternzeit meldet sie nach dem Mutterschutz an, Elterngeld beantragt sie nach der Geburt. DAvon schreibt sie hier aber auch nichts!