Hallo.
Ich habe mir am Dienstag ein neues Auto gekauft, also neu für mich, das Auto selbst ist "schon" 2 Jahre.
Hatte ja vorher auch eins, und war dann im AH, und er meinte, er bräuchte die Doppelkarte, bzw. einfach nur die Nr... Also hab ich bei meiner jetzigen Versicherung angerufen und mir so eine Nr geben lassen, die man zum anmelden braucht.
Der von der Versicherung meinte dann noch dass ich dann die nächsten Tage mal anrufen soll wegen der Daten. Hab ich bisher nicht geschafft, wollte es Montag machen.
Nun fiel mir ein, dass ich ja bisher nur Haftpflicht hatte, war ja sehr altes Auto. Nun aber hab ich ja ein relativ neues, doch noch recht wertvolles Auto... Da wäre doch eine Kasko sicher angebracht???
Kenn mich damit gar nicht aus, hab mein altes Auto 8 Jahre gefahren und hatte immer nur Haftpflicht...
Der Beitrag wird ja dann sicher teurer... Kann man ungefähr sagen um wieviel? Also ich hab bisher vierteljährlich ca. 70E bezahlt...
Hab jetzt mit den Daten mal im Netz bissel geschaut, und da gibt es wohl Anbieter, die bieten es MIT Teilkasko 150E Selbstbet. für 60E an vierteljährlich...
Nun meine eigentliche Frage: Kann ich meinen Anbieter jetzt noch wechseln? Oder bin ich, damit dass ich die Nr. von denen genommen habe einen Vertrag eingegangen? Wenn ich jetzt theoretisch nen Unfall verursache, müsste ja mein "alter" Anbieter schon für aufkommen, obwohl wir noch nichts schriftliches haben... Also vermute ich mal, hab ich schlechte Karten...
Wann könnte man dann wechseln? Zum Jahresende?
Danke schon mal im voraus!!!
LG Lenchen
Kfz-Versicherung - Wechsel noch möglich?
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Beitrag von lenchen2002 - 02.04.11 - 18:31 Uhr
Beitrag von tigaluna - 02.04.11 - 20:37 Uhr
Du musst in deinen Vertrag schauen, zu wann du kündigen kannst. Ob du nun wegen einem neuen Auto wechseln kannst, steht auch drin, meistens ist es aber nicht so. Und um deinen neuen Tarif herauszufinden, gehst du am besten zum Tarifrechner deiner jetzigen Versicherung. Die fragen ja alles ab, normalerweise auch deinen aktuellen Versicherer. Zur Not Augen zu und durch und dann zum 30.11. Sonderkündigungsrecht nutzen.
Beitrag von mamavonyannick - 02.04.11 - 22:13 Uhr
Ja, du kannst den Vertrag noch widerrufen, musst es aber schriftlich tun. Am besten wäre, wenn du einen Versicherer findest, der dich rückwirkend ab Zulassung versichert, denn bei der jetzigen wirst du dann nciht über Kurztarif abgerechnet, der idR deutlich teurer ist, als der Tarif mit deinen Prozenten.
vg, m.
Beitrag von vwpassat - 03.04.11 - 11:49 Uhr
Eigentlich macht man das ja vor Antragstellung und Zulassung.
Du kannst aber nach Erhalt der Police von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Nachteil wäre dann die Abrechnung nach einem teureren Kurztarif, musst Du halt erfragen, was Dich das kosten würde.
Rückwirkend wird Dich kaum eine Versicherung versichern, must Du halt auch erfragen.
Am sinnvollsten wäre es, ordentlich mit dem Vertreter zu "feilschen" und dann zum 30.11 normal kündigen und zu einer günstigeren Versicherung wechseln.
