Hallo,
ich hoffe hier kann mir jemand helfen. 
Ich sitze gerade an unserer Steuererklärung und habe auch ganz fleißig unsere Außergewöhnlichen Belastungen angegeben. Da diese die zumutbare Belastungsgrenze übersteigen müssten die sich ja steuerlich bemerkbar machen, tun sie aber nicht.
Mein Programm hat mich vollgemeckert, wegen Anlage KAP ausfüllen (wir haben aber keine Kapitalerträge) und einen Antrag stellen, damit die außergewöhnlichen Belastungen in die Berechnung einfließen.
Kann mir jemand sagen wie so ein Antrag aussehen muss, bzw. wo und wie man den stellt? Und was hat das ganze mit nicht vorhandenen Kapitalerträgen zu tun?
Die Steuererklärung meiner Eltern habe ich schon fertig, mit dem selben Programm. Bei ihnen sind die Außergewöhnlichen Belastungen mit in die Berechnung eingeflossen.
Danke im Voraus.
LG
Nicole
Steuererklärung - außergewöhnliche Belastung
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Beitrag von kruemelmama2501 - 03.04.11 - 16:52 Uhr
Beitrag von myimmortal1977 - 03.04.11 - 17:22 Uhr
Ich kann Dir nur was zur Anlage KAP sagen. Mein Finanzamt hat mich auch immer vollgemeckert, dass ich diese abgeben soll. Obwohl ich mit den Einnahmen unter der Grenze blieb, wo ich hätte Abgaben leisten müssen.
Die wollen es trotzdem haben.
Du kannst mir aber nicht erzählen, dass Ihr nicht ein einziges Sparkonto (Tagesgeldkonto, Festgeldkonto, ferzinstens Girokonto oder oder oder) habt. Das hat eigentlich fast jeder 
Auch wenn die Zinseinnahmen noch so klein sind, sehen wollen die alles.
LG Janette
Beitrag von kruemelmama2501 - 03.04.11 - 17:35 Uhr
Hallo,
danke für deine Antwort.
Ich habe ein Tagesgeldkonto, aber da wir einen Freistellungsauftrag erteilt haben, dürfte ich das doch eigentlich nicht mit angeben müssen. Aber naja, wenn sie es denn unbedingt wollen mache ich das eben.
An das Tagesgeldkonto habe ich gar nicht gedacht
. Danke!
Na dann werde ich mich jetzt da auch noch durchwuseln. Bis jetzt hatte ich mit sowas noch nie Probleme und ich habe sämtliche Steuererklärungen immer so durchbekommen, wie ich sie abgegeben habe. Und es war auch das erste mal, dass mich diesbezüglich ein Programm drauf aufmerksam gemacht hat.
LG
Nicole
Beitrag von evg31 - 03.04.11 - 20:02 Uhr
hallo nicole,
damit die belastungsgrenze ermittelt werden kann, sind auch die kapitalerträge notwendig.
wenn du jedoch zinsen unter dem freibetrag hast, dann gibt es normalerweise im programm ein feld, in dem man einen haken setzen kann, dass du unter dem freibetrag liegst.
mehr ist da nicht zu machen. normalerweise muss der haken beim formular der außergewöhnlichen belastungen gemacht werden.
such mal unterhalb der krankheitskosten.
lg
evi
Beitrag von kruemelmama2501 - 03.04.11 - 20:53 Uhr
Hallo Evi,
danke für deine Antwort.
Dann kann ich ja endlich die Steuererklärung fertig machen. 
Lg
Nicole
