Hallöchen!
Am Samstag habe ich von unserer Familienkasse (wir beziehen Kinderzuschlag!) ein Infoschreiben zur neuen Gesetzgebung bezüglich Leistungen für Bildung und Teilhabe für die Kinder bekommen.
U. a. kann man wohl auch anteilige Kosten für die Mittagsverpflegung in der Kita und auch für die Teilnahme am kulturellen Leben beantragen.
Den Antrag ansich habe ich mir runtergeladen. Nur würde mich interessieren ob man irgendwelche Nachweise beilegen muss? Hat jemand schon Ahnung davon und kann mich darüber aufklären? Ich konnte irgendwie dazu nichts finden!
Dankeschön,
Nudelmaus
Leistung für Bildung und Teilhabe????
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Beitrag von nudelmaus27 - 04.04.11 - 12:48 Uhr
Beitrag von schachti2005 - 04.04.11 - 13:09 Uhr
Hallo!
Wir bekommen zwar Hartz4, aber es ähnelt sich bei dieser Leistung ja trotzdem.
Wir haben uns im Kindergarten die Quittungen geben lassen, ab Januar fürs Mittagessen.
Und von den Vereinen unserer Kinder (Fussball und Tanzen) wollten sie entweder den Vertrag, bzw. wieviel man Mitgliedsbeitrag bezahlt.
Das kann man sich ja alles irgendwie schriftlich geben lassen von den Verantwortlichen.
Beim Hartz musste man den Antrag bis Ende März abgeben, um auch die Nachzahlung ab Januar zu erhalten.
Beim Kinderzuschlag gilt das glaube bis Ende Mai.
Wie es aber generell weiter geht, also mit Nachweisen, konnte mir soo genau noch keiner sagen.
LG Sandy
Beitrag von kati543 - 04.04.11 - 13:21 Uhr
Naja, eigentlich leben wir in Deutschland...hast du schon mal irgendetwas bekommen OHNE Nachweise???? 
Ich weiß nicht, ob es da überhaupt schon interne Weisungsrichtlinien gibt. Aber es gibt ja die Leistungen zur Teilhaben für behinderte Menschen schon eine ganze Weile. Und wenn man das jetzt man analog betrachten würde, dann müsstest du das vorher beantragen und das würde dann auch vorher genehmigt werden für einen gewissen Zeitraum in einer gewissen Höhe. Bei uns läuft das immer so, dass ich dieses Formular ausfülle und den Antrag stelle und der Verein/Träger/... dann angeschrieben wird und Auskunft über die Kosten geben muß und danach schreibt mir das Sozialamt und genehmigt das eben für z.B. 1 Jahr in Höhe X unter der Voraussetzung dass wir bis zum Zeitpunkt Y verschiedene Unterlagen beizubringen haben. Das Ganze dauert eine ganze Weile ehe das durch ist. Also Bürokratie vom Feinsten.
Beitrag von nudelmaus27 - 04.04.11 - 13:31 Uhr
Nö ich glaube auch nicht, dass die Geld einfach so rausrücken
. Hatte jetzt 3 Monate Theater wegen Kizu, da wollten sie X-Mal Unterlagen die sie schon mal hatten und haben es 3 Monate dennoch nicht begriffen AAAHHHH!!!!
Nunja für meine Große kann ich ja die Essengeldnachweise bzw. den Teil vom Vertrag mitschicken und dann geht sie ja noch zum Kindersport, den die KK neuerdings nicht mehr bezahlt.
Die Kleine geht noch in garnichts
da werde ich das Dings einfach mal ohne Nachweise hinschicken und gucken was passiert. Sie fängt ja gerade erst damit an, am kulturellen Leben
teilzunehmen.
Die werden sich dann schon melden, wenn die da was brauchen.
LG, Nudelmaus
Beitrag von windsbraut69 - 04.04.11 - 13:52 Uhr
Was willst Du beantragen, wenn sie an nichts kostenpflichtigem "Kulturellen" teilnimmt?
Beitrag von nudelmaus27 - 04.04.11 - 13:58 Uhr
Naja noch nimmt sie nicht teil
. Ich wollte in nächster Zeit schon mal einen Kleinkind-Schwimmkurs bzw. Babyschwimmen besuchen. Auch suche ich schon seit längerer Zeit nach ner Krabbelgruppe, habe aber noch nichts Gescheites hier gefunden.
Also unterm Strich will ich natürlich kein Geld für Sachen die ich garnicht mache!
Ich denke allerdings bis mal irgendwer den Antrag bearbeitet, habe ich was Passendes gefunden.
Meine Frage ist eben vielmehr ob man das im Voraus oder im Nachhinein beantragen muss. In Normalfall bekommt man ja keine Leistungen mehr, die man erst im Nachhinein beantragt oder?!
Beitrag von windsbraut69 - 04.04.11 - 14:06 Uhr
Wie willst Du denn aber für "vielleicht irgendwann Babyschwimmen oder Krabbelgruppe" nen Antrag stellen?
Beitrag von marion2 - 04.04.11 - 15:02 Uhr
Wie will sie denn aber an Babyschwimmen oder Krabbelgruppe teilnehmen, wenn sie es sich ohne Unterstützung nicht leisten kann?
Einschreiben und hoffen, der Antrag wird tatsächlich genehmigt? Glaub nicht, dass das funktioniert.
Beitrag von nudelmaus27 - 04.04.11 - 15:58 Uhr
Hmm genau. Gut ich würde lieber ne Woche weniger essen als das mein Kind auf was verzichten müsste aber wenn man mir es schon anbietet...!
Auch kann man das in Form von Sachleistungen oder Gutscheinen bekommen. Von daher kann man es ja probieren.
LG, Nudelmaus
Beitrag von windsbraut69 - 04.04.11 - 16:23 Uhr

Sie hat gerade 3 Monate ohne Kinderzuschlag überlebt, da wird sie auch nen Monat Babyschwimmen vorfinanzieren können.
Aber mal im Ernst - wie soll der Antrag aussehen?
"Ich möchte irgendwann zu irgendeinem Babyschwimmkurs, habe keine Ahnung, was das kosten wird, kann es aber nicht finanzieren und bitte um Übernahme der ungewissen Kosten."?
Beitrag von marion2 - 05.04.11 - 08:31 Uhr
Hab ich dieses merkwürdige Hilfspaket beschlossen?
Mir war schon immer unklar wie das laufen soll. Jetzt ist es mir noch unklarer.
Beitrag von nudelmaus27 - 04.04.11 - 15:56 Uhr
Nunja der Antrag ist extrem einfach gestaltet.
Da gibt es einfach ein paar Punkte die zur Auswahl stehen und u. A. auch den Punkt: Leistungen für Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Dort werde ich mal ein Kreuz machen
. Kann ja quasi alles sein
! Ausgenommen sind wohl Kinobesuche habe ich irgendwo gelesen.
Auch steht im Internet, dass man nicht automatisch Geld bekommt sondern eventuell auch Gutscheine oder Ähnliches, finde ich ja auch okay.
Von daher... probieren werde ich es auf jeden Fall, mehr als ne Ablehnung kann man ja nicht bekommen oder?!
