Hallo @ all,
mein Freund und ich möchten evtl. auch heiraten. Er hat aber noch einen Sohn aus einer früheren Beziehung. Nun interessiert mich, ob ich für den Unterhalt des Kindes aufkommen muss. Wir arbeiten beide. Gibt es eine Art Berechnung, wieviel Unterhalt gezahlt werden muss oder was mir und unserer gemeinsamen Tochter zusteht und was seinem Sohn?
Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
LG Louisa
Unterhalt für Kind meines Partners
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von louisa77 - 04.04.11 - 14:15 Uhr
Beitrag von marion2 - 04.04.11 - 14:20 Uhr
Hallo,
es könnte passieren, dass du für den Unterhalt des Kindes indirekt mitaufkommen wirst.
Das kommt ganz auf eure Situation an.
Gruß Marion
Beitrag von hauke-haien - 04.04.11 - 14:49 Uhr
Nein, die Höhe des Unterhalts richtet sich ausschließlich nach dem Einkommen des Vaters. Dein Einkommen wird da nicht berücksichtigt.
Solange er entsprechend seinem Einkommen Unterhalt zahlt (und dieser keiner Mangelfallberechnung unterliegt), wirst du (auch nicht indirekt) zur Zahlung herangezogen.
Beitrag von marion2 - 04.04.11 - 14:59 Uhr
"Solange er entsprechend seinem Einkommen Unterhalt zahlt (und dieser keiner Mangelfallberechnung unterliegt), wirst du (auch nicht indirekt) zur Zahlung herangezogen."
So lange niemand den Verdacht hegt, dass er sein Einkommen extra klein hält.
Beitrag von terryboot - 04.04.11 - 15:01 Uhr
in der regel sind die kinder gleichgestellt. beide bekommen den selben satz.
Beitrag von myimmortal1977 - 04.04.11 - 15:08 Uhr
Dann müsste ja auch der Selbstbehalt des Mannes höher sein, wenn er an seine maßgeblichen finanziellen Grenzen stößt, wenn er ein 2. Kind hat, welches in seinem eigenen Haushalt lebt.
Ist der Selbstbehalt in dem Falle tatsächlich höher?
Sonst heißt es doch oft, dass Kind X, für das aufgrund Trennung Unterhalt gezahlt werden muss, dem Kind Y, welches mit im neuen Haushalt lebt, bevorteilter ist.....
Frage nur aus allgemeinem Interesse.
Beitrag von terryboot - 04.04.11 - 15:54 Uhr
also in unserem fall wurde der erste sohn und unser gemeinsames gleichgestellt. sie wurden beide mit dem selben satz berechnet und sein selbstbehalt blieb (damals) bei 900 euro. allerdings sind wir verheiratet und ich bekomme ja eh kein unterhalt für mein kind. also zahlt er fein unterhalt und mein kind bekommt nix weil mein mann nach dem unterhalt zahlen nix mehr über hat. schon ungerecht, diese tolle theorie....
Beitrag von myimmortal1977 - 04.04.11 - 16:09 Uhr
Eben, das meine ich ja. Rein theoretisch, wenn die Kinder tatsächlich real gleichgestellt sind, müsste es sich beim Vater ja auch rechnen. Tut es aber nicht. Somit bleibt das Kind, was in der neuen Beziehung gezeugt wird und mit im Haushalt lebt, tatsächlich finanziell benachteiligt, bzw. die gesamte Familie.
Ist wahrlich nicht gerecht. Finde ich zumindest.
Beitrag von louisa77 - 05.04.11 - 10:19 Uhr
Na toll, das klingt ja alles nicht so prima, also dann wohl eher nicht heiraten und weiter in wilder Ehe
leben. So ein Mist. Also würde dann der Sohn meines Partners prima mit seinem Unterhalt leben, während unsere Tochter den kürzeren zieht.
Dankeschön trotzdem.
Beitrag von manavgat - 05.04.11 - 10:35 Uhr
Also würde dann der Sohn meines Partners prima mit seinem Unterhalt leben,
Wie prima lebt es sich mit den paar Kröten?
Gruß
Manavgat
Beitrag von louisa77 - 05.04.11 - 10:41 Uhr
Ja, sorry war ne unbedachte Äußerung, aber hat ne Vorgeschicht usw. Aber das Kind kann ja auch nix für. Sorry.
Beitrag von terryboot - 05.04.11 - 12:06 Uhr
so siehts aus....in dem fall besser nicht heiraten
Beitrag von manavgat - 05.04.11 - 10:34 Uhr
Du kannst für den Unterhalt nicht herangezogen werden. Ausnahme: Dein Mann arbeitet nicht, sondern führt den Haushalt.... Dann wird er so behandelt, als hätte er Einkommen.
Wenn ihr beide arbeitet, dann zählt Euer Kind als Unterhaltsberechtigter gleichberechtigt neben dem anderen Kind. Kuckstu Düdo Tabelle:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/Duesseldorfer_Tabelle_2011.pdf
Gruß
Manavgat
