ALG I nach Teilzeitarbeit

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Beitrag von knutschka - 04.04.11 - 15:52 Uhr

Hallo,

mein Partner hat zum 31.5. nach mehr als 5 Jahren Beschäftiung eine betriebsbedingte Kündigung erhalten. Er war dort teilzeitbeschäftigt und arbeitet nebenher auf selbständiger Basis. Die Selbständigkeit will er fortsetzen.

Regulär ist es doch so, dass man bei Vollzeitvermittelbarkeit 67% des Durchschnittsbrutto bekommt (mit Kind). Wird dieser Satz nun bei uns gekürzt, da er ja nur teilzeitvermittelbar ist oder erhält er die 67% da es sich ja auch bei der ursprünglichen Beschäftigung schon um eine Teilzeitstelle handelte?

Ich hoffe, ihr versteht, worauf ich hinaus will.

Danke für eure Antworten.

LG Berna

Beitrag von ballroomy - 04.04.11 - 16:05 Uhr

Er muss sich für die Stundenanzahl dem Arbeitesmarkt zur Verfügung stellen, die er auch vorher gearbeitet hat. Dann erhält er die 67% vom Nettolohn als ALG 1.

Wie das mit der Selbständigkeit läuft, weiß ich leider nicht.



Grüße
b

Beitrag von knutschka - 04.04.11 - 16:16 Uhr

Danke für deine Antwort.

Die Selbständigkeit scheint problemlos weiter zu laufen - er meldet sich für die Tage an denen er arbeitet ab und dann passt das laut seiner Sachbearbeiterin.

LG Berna

Beitrag von susannea - 04.04.11 - 18:21 Uhr

Und er darf auch soviel wie er im Schnitt in den letzten 12 Monaten dazu verdient hat selbstständig dazuverdienen ohne das es angerechnet wird.

Beitrag von knutschka - 04.04.11 - 22:01 Uhr

Danke für die Konkretisierung. Da waren wir uns auch noch nicht so sicher, weil die Sachbearbeiterin dann gleich meinte, dass es angerechnet wird.

LG Berna