Guten morgen,
ich bin in der neunten Woche schwanger. Wenn alles gut läuft kommt mein Kind im November zur Welt. Das erste Jahr möchte ich gerne zu Hause bleiben. Allerdings habe ich nur einen befristeten Vertrag bis Mitte Juni 2012. Weiß jemand wo ich mir fachlichen Rat zu dieser Situation holen kann?
Ich denke, dass die Firma meinen Vertrag auslaufen lassen wird. Bin mir da allerdings nicht sicher. Wie läuft das dann mit Elterngeld?
Wer bezahlt das dann bis November 2012? Bekomme ich überhaupt welches oder gibts ALG? 
Gruß
babs
Befristeter Vertrag läuft während Elternzeit aus? Wo Hilfe?
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Beitrag von babsara82 - 05.04.11 - 08:55 Uhr
Beitrag von fraukef - 05.04.11 - 09:05 Uhr
Hi
ums Elterngeld musst du dir keine Sorgen machen - das berechnet sich aus der Zeit, die Du VOR der Geburt gearbeitet hast (also die 12 Monate vor der Geburt sind entscheidend) - und läuft weiter, auch wenn Dein Vertrag ausläuft. Das ist fürs Elterngeld völlig unerheblich.
Du musst dir dann halt nur nach der Elternzeit einen neuen Job suchen - das ist ein wenig ätzend - aber machbar - ich war in der gleichen SItuation (allerdings mit 2 kleinen Kindern) - und hab wieder angefangen als Felix 14 Monate alt war... Allzu lange hab ich also zum Glück nicht suchen müssen...
Ach so - auch ALG 1 gibts nach dem Elterngeldbezug - Berechnungsgrundlage ist auch hier dein Einkommen aus dem alten Job... Halt gekürzt auf die ZEit, in der du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
LG
Frauke
Beitrag von anyca - 05.04.11 - 09:51 Uhr
Der Vertrag wird auslaufen, Du hast danach Anspruch auf ALG I. Das Elterngeld berechnet sich nach dem Verdienst der letzten 12 Monate, wobei die Monate mit ALG I allerdings mit Null gerechnet werden - Elterngeld fällt also niedriger aus.
ALG I kriegst Du nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, sprich wenn das Kind betreut wird. Ansonsten gibt es eben Elterngeld.
Beitrag von babsara82 - 05.04.11 - 10:11 Uhr
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich dachte das Elterngeld hört dann einfach auch auf, wie der Vertrag.
Trotzdem werde ich mich drei Monate vor Ende des Vertrages mit meinem AG zusammen setzen und schauen wie es weiter geht.
Danke nochmals.
Gruß Barbara
Beitrag von anyca - 05.04.11 - 11:04 Uhr
Nein, Elterngeld gibt es immer, auch wenn frau vorher Hausfrau, Schülerin o.ä. war und gar kein Einkommen hatte. Nur dann eben den Mindestsatz.
